Worum geht es dem polnischen Verhandlungsteam beim neuen Quasi-Verfassungsvertrag? Es geht ihm um den “gleichen Einfluss aller EU-Bürger”, sagen seine Vertreter.
Darum geht auch der deutschen Seite. Und trotzdem sind die Deutschen und die Polen in dieser Sache so weit auseinander wie man nur sein kann.
Wir haben es offenbar mit einer Debatte um die Bedeutung von “gleich” zu tun. Diesen Debattentyp kennt die politische Auseinandersetzung seit, nun, seit es politische Auseinandersetzungen gibt. In seinem Zentrum steht ein Begriff, der - wie es der britische Philosoph W. B. Gallie genannt hat - “essentiell umkämpft” ist. Im vorliegenden Fall ist das der Begriff der “Gleichheit”. Ein anderes berühmtes Beispiel eines essentiell umkämpften Begriffes ist der Begriff der “Gerechtigkeit”. Niemand ist gegen Gerechtigkeit, aber alle streiten sich darüber, worin sie besteht.
Bei Streitigkeiten um solche essentiell umkämpften Begriffe können wir von einer Kombination aus Definitionsfrage und Meinungsverschiedenheit sprechen. Man muss sich das ganz klar machen, denn dieser Fall hat etwas Merkwürdiges. Schließlich sollte man erwarten, dass Streitigkeiten um Definitionen gerade keine Meinungsverschiedenheiten sind. Oder andersherum gesagt: Man sollte erwarten, dass Meinungsverschiedenheiten erst dann auf den Plan treten können, wenn sich die Streitenden auf die gleichen Definitionen ihrer Begriffe geeinigt haben. Sonst redeten sie ja aneinander vorbei, und dann hätten sie (noch) keine Meinungsverschiedenheit. Wie können sie also beides haben - Meinungsverschiedenheit und Definitionsstreit?
Nun, die Auflösung ist die, dass zwischen Meinungsverschiedenheit und Definitionsstreit ein Kontinuum besteht, die beiden Begriffe sich in unserer Alltagssprache aber ein bisschen ins Gehege kommen. Wir können das so beschreiben: Unsere Begriffe sind eigentlich immer leicht divergent, was sich darin zeigt, dass wir aus vermeintlich geteilten Urteilen immer die eine oder andere unterschiedliche Konsequenz ziehen würden. Wenn man nun ganz strikt sein will, dann könnte man sagen, dass wir uns eigentlich immer missverstehen - und folglich keine Meinungsverschiedenheiten haben können. Aber so strikt sind wir nicht. Wir nennen manche Streitigkeiten ohne allzuviele Vorbehalte “Meinungsverschiedenheiten” - besonders dann, wenn sich abzeichnet, dass wir mit ihnen am Ende auf ganz unterschiedliche Handlungswege zu schließen geneigt sind. Diese Art zu sprechen ist auch völlig in Ordnung, aber es sollte uns klar sein, dass wir hier einfach einen pragmatischen Schnitt machen. Genau genommen haben wir bei diesen “Meinungsverschiedenheiten” noch kein völliges Verständnis für die jeweils divergente “Meinung” entwickelt, weil die verwandten Begriffe nicht ganz dieselben sind. Trotzdem: Mit dem pragmatischen Schnitt wird es möglich, dass wir uns über Begriffe streiten und dennoch Meinungsverschiedenheiten in der Sache haben können.
Die merkwürdigen, aber häufigen, Debatten um zentrale Begriffe entspinnen sich gewöhnlich um jene Begriffe, die eine starke evaluative Komponente haben. Damit meine ich nicht viel mehr als Begriffe, mit denen wir Lob oder Ablehnung ausdrücken. “Gleicher” Einfluss aller EU-Bürger — das ist jedenfalls zweifelsfrei eine feine Sache. In Bezug auf Stimmgewichtungen ist es sogar eine der höchsten Tugenden überhaupt. Und wenn zwei Parteien nun der Meinung sind, dass jeweils ihr eigener Vorschlag — sagen wir: zur Stimmverteilung in der EU — der richtige ist, die Vorschläge aber ganz unterschiedlich sind, dann ist es naheliegend, dass in dem Streit der Begriff der “Gleichheit” zu einem essentiell umkämpften Begriff wird.
So ist es auch im aktuellen Verfassungsstreit zwischen Deutschland und Polen. Es ist eine Debatte um den essentiell umkämpften Begriff der “Gleichheit”.
Das Ärgerliche ist im vorliegen Fall nur, dass die streitenden Parteien nichts, aber auch gar nichts tun, was man “Debattieren” nennen könnte. Das müssten sie aber, denn der alltägliche Begriff der Gleichheit ist schlechterdings völlig unentschieden in der Frage, um die es geht. Zur Erinnerung: Es geht im aktuellen Verfassungsstreit um die Methode der Stimmverteilung im EU-Ministerrat und um das Problem, wie einerseits die Regierungen als die vertraglich gebundenen Parteien zu ihrem Recht kommen, andererseits aber auch die unterschiedlichen Bevölkerungszahlen ihrer Staaten berücksichtigt werden. Die Deutschen wollen bekanntlich das Prinzip der “doppelten Mehrheit”. Das heißt, Entscheidungen gelten als getroffen, wenn erstens die einfache Mehrheit der Mitgliedsländer (genauer: 15 Länder) zustimmt, und wenn zweitens die zustimmenden Länder die Mehrheit der EU-Bevölkerung umfassen (genauer: 65% der EU-Bevölkerung). Die Polen wollen nur eine Stufe, auf der das Stimmgewicht jedes Landes sich direkt aus der Wurzel ihrer Bevölkerungszahl ergibt (also Deutschland: 9055, Polen 6204, usw.). Aus meinem Alltagsbegriff der Gleichheit folgt aber weder das eine noch das andere.
Aus dem Alltagsbegriff der Gleichheit müsste also per theoretischer Extrapolation ein Begriff erschlossen werden, aus dem dann ersichtlich wird, ob die Polen recht haben oder die Deutschen (oder keiner von beiden). Wie macht man das? Mit Argumenten. Nicht, dass die streitenden Parteien Bücher schreiben sollen mit Titeln wie “A Theory of Equality”. Aber sie müssten doch mal das eine oder andere Argument darüber präsentieren, wieso das Ziel der Gleichheit ihrer Meinung nach nur mit jeweils ihrem Vorschlag erreicht wird. Doch so etwas hört man aus den Mündern der verhandelnden Parteien gar nicht.
Dabei gibt es durchaus Argumente in dieser Debatte. Ich habe zum Beispiel ein sehr interessantes Argument für die von Polen favorisierte Quadratwurzelmethode gefunden, das darauf aufbaut, dass der “echte” Einfluss eines Wählenden auf das Endergebnis gemessen werden kann am Anteil derjenigen Wahlkonstellationen, in denen der jeweilige Wähler das Zünglein an der Waage ist, also den Ausschlag gibt, an allen möglichen Wahlkonstellationen. Die Quadratwurzelmethode, zusammen mit einem bestimmten Quorum, egalisiert diesen Anteil in einem Kontext wie dem vorliegenden. Somit ist das Verfahren zumindest dem Status Quo vorzuziehen und, wenn sich nicht andere relative Nachteile ergeben, auch dem Verfahren der “doppelten Mehrheit”, da letzteres den Zünglein-an-der-Waage-Anteil nicht egalisiert.
Das wäre doch schon mal etwas. Und es bietet schon eine Prämisse, die sicherlich Anlass zu weiteren Diskussionen geben könnte. Liegt der “echte Einfluss” des Abstimmenden im Anteil der Fälle seines Zünglein-an-der-Waage-Seins an allen möglichen Fällen? Oder vielleicht doch woanders? Zudem stellt sich die Frage, ob es nicht noch andere zu erfüllende Ziele bei der Übung gibt als die Gleichheit der Bürger - schon insofern, dass es ja Teil des Problems war, auch die Rolle der vertraglich gebundenen Regierungen an sich besonders zu berücksichtigen. Eine echte Frage ist nun, ob das mit dem Ansatz noch passiert. Übrigens: dass die Regierungen an sich eine besondere Rolle spielen sollen, das ist auch eine Prämisse, die eine hochinteressante Diskussion verspricht. Ich will die Diskussion hier nicht führen, sondern darauf aufmerksam machen, dass sich schon auf den ersten Blick lauter hochinteressante Fragen und Möglichkeiten auftun. Und ich will darauf hinweisen, dass diese Fragen und Möglichkeiten überhaupt nicht ergründet werden. Wo ist die Diskussion? Sie ist nicht einmal in embryonaler Form zu erblicken. Es gibt sie nicht!
Das finde ich komisch, denn normalerweise besteht doch zumindest die Fassade der Politik aus Argumenten. Selbst im vorliegenden Fall, in dem Deutschland einfach ein größeres Gewicht will als das nur halb so große Polen, und in dem Polen einfach sein privilegiertes Stimmgewicht behalten will, erwarte ich, dass die Parteien mir erklären, warum ihre Forderungen jeweils dem Gleichheitsgebot entsprechen.
Wenn sie das schon behaupten, müssten sie es dann nicht auch belegen? Das jedenfalls folgt, so sollte man meinen, aus dem Gebot der Aufrichtigkeit. Aber ich ahne schon das Problem: “Aufrichtigkeit” ist ebenfalls ein essentiell umkämpfter Begriff. Und so geht es uns mal wieder wie so oft in der Politik. Ein berechtigter Streit um zentrale Begriffe versickert im Sand der Macht. Das Endergebnis wird zwar irgendwie erreicht - aber die Chance, ein intellektuell respektables Ergebnis zu erreichen, scheitert an der Hürde - ja: des Abstimmungssystems. Das ist im vorliegenden Fall doppelt tragisch.
[Ein kurzer Nachtrag wegen mündlicher Nachfragen: Der einfache One-Person-One-Vote-Ansatz ist trotz des Proportionalitätsprinzips durchaus nicht die egalitärste Methode der Stimmgewichtung. Zwei kurze und prägnante Erwägungen dazu finden sich hier.]