Archiv der 'Unkategorisierbarer Unsinn'-Rubrik

Veranstaltungstipp: Die Lange Nacht der Wissenschaften in Berlin

von Christian Voigt
Dienstag, 5. Juni 2007

Lange Nacht der Wissenschaften

Am Samstag findet wieder die “Lange Nacht der Wissenschaften” in Berlin statt.

Wer einmal live miterleben will, wie man Diskussionen mithilfe von Argumentationslandkarten strukturieren und visualisieren kann, der sollte am Samstag ins philosophische Institut der Freien Universität kommen (Programm des Instituts).

Wir werden dort die Zuschauer über kontroverse Themen diskutieren lassen und versuchen, gleichzeitig ihre Argumente mithilfe des Programms Argunet zu rekonstruieren und zu visualisieren. Erste Tests waren noch etwas chaotisch, aber gerade deswegen durchaus unterhaltsam…

Wenn alles glatt läuft erhoffen wir uns interessante Wechselwirkungen zwischen der Rekonstruktion und Diskussion, die vielleicht zu einer ganz neuartigen Debattenform führen werden.

Auch wenn das nicht klappen sollte, ist das auch einmal eine gute Chance, das Argumentationsvisualisierungsprogramm Argunet näher kennenzulernen.

Über Interpretation V

von Christian Voigt
Montag, 4. Juni 2007

New York Times 4.6.2007:

“The military judge, Col. Peter E. Brownback III of the Army, said that Congress authorized the tribunals to try only those detainees who had been determined to be unlawful enemy combatants. But the military authorities here, he said, have determined only that Mr. Khadr was an enemy combatant, without making the added determination that his participation was “unlawful.”
(…)
A military official said the Pentagon disagreed with the ruling, saying it had always been “implied” that Mr. Khadr was an unlawful combatant. The official said the Pentagon planned to appeal Colonel Brownback’s ruling. “This is just a semantic decision, is the way we are viewing it,” the official said.”

Nur “unlawful” enemy combatants fallen nicht unter die Genfer Konvention III für Kriegsgefangene. Ein Kombattant gilt erst dann als “unlawful”, wenn er von einem “competent tribunal” zu einem solchen erklärt wurde. Bis dahin ist er laut GKIII als ein ganz normaler Kriegsgefangener zu behandeln, der nur für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit belangt werden kann (aber nicht für kriegerische Akte).