Archiv der 'Ganz aktueller Unsinn'-Rubrik

Sind wir eine Bürgerwehr?
Die Interpretation des Second Amendment ist nicht so einfach, wie der Supreme Court es gerne hätte

von Matthias Kiesselbach
Montag, 14. Juli 2008

[Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit Christian Voigt entstanden.]

Der amerikanische Supreme Court hat am vorvergangenen Donnerstag mit 5 zu 4 Stimmen entschieden, dass das in Washington DC bislang gültige Handfeuerwaffenverbot gegen die Verfassung, genauer: gegen ihr second amendment, verstößt. In diesem Beitrag wollen wir uns einige Aspekte der Begründung anschauen und aufzeigen, an welchen Stellen die Entscheidung kritisiert werden kann.

Das Second Amendment lautet wie folgt:

A well regulated Militia being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms shall not be infringed.

In der Verhandlung ging es vor allem um die Frage, ob der erste Teil des Satzes (die “prefatory clause”) den zweiten Teil des Satzes (die “operative clause”) einschränkt, und wenn ja, wie.

Nach dem Minderheitsvotum ist diese Frage nicht schwer zu beantworten: Aus seiner Sicht geht aus dem 2nd Amendment kein individuelles Recht auf Waffenbesitz hervor, da es im Text bloß um Waffenbesitz im Kontext einer organisierten Bürgermiliz zum Schutz des Bundesstaates gehe. Die Mehrheit unter Vorsitz des konservativen Richters Scalia interpretiert den kurzen Text anders. Sie akzeptiert zwar, dass der erste Teil des Satzes den Zweck des zweiten Teiles angibt, aber betont, dass dadurch das individuelle, universelle Recht auf Waffenbesitz nicht eingeschränkt wird. Der Grund: Mit “well regulated Milita” sei nichts anderes gemeint als alle erwachsenen, wehrfähigen Bürger des Bundesstaates.

Dieser Mehrheitsmeinung liegt eine originalistische Rechtsauffassung zu Grunde, nach der die Bedeutung eines Verfassungsgrundsatzes sich allein daraus ergibt, wie er zu seiner Entstehungszeit gemeint war und aus welcher Intention heraus er entstanden ist. Die Auslegung des Verfassungsrechts wird dadurch zur geschichtswissenschaftlichen Recherche. In ihrem Urteil schildern die Richter “the history that the founding generation knew” und fassen zusammen:

That history showed that the way tyrants had eliminated a militia consisting of all the able-bodied men was not by banning the militia but simply by taking away the people’s arms, enabling a select militia or standing army to suppress political opponents. This is what had occurred in England that prompted codification of the right to have arms in the English Bill of Rights. (Hervorgeh. von uns)

Diese Begründung hat zwei offene Flanken. Zum einen ist es selbst aus einer originalistischen Perspektive nicht klar, ob das second amendment der Ausdruck einer eindeutigen und insofern eindeutig bindenden Intention ist; zum andern sind alle intentionalistischen Ansätze — zu denen auch der Originalismus zählt — mit einem Problem behaftet, welches sich besonders klar im aktuellen Urteil zeigt.

Beginnen wir mit dem ersten Problem. Wer sich ein wenig mit der Geschichte der Gründungszeit der Vereinigten Staaten beschäftigt, der stößt bald auf eine Kontroverse, die weit älter ist als die ersten Verfassungstexte. Es handelt sich um einen Streit über die relativen Gewichte zweier Gefahren für die individuelle Freiheit. Einerseits kann ein bewaffneter Staat die Freiheit seiner Bürger zunichte machen, andererseits können mächtige Gruppen bewaffneter Bürger sich zu Tyrannen oder Oligarchen erheben und so die Freiheit ihrer Mitbürger zunichte machen. Vielen frühen Kommentatoren stellte sich das ganze als eine Art Zwickmühle dar: Um ersterer Gefahr zu begegnen, bietet es sich an, die Bürger zu bewaffnen. Damit allerdings vergrößert sich die zweite Gefahr. Andersherum ist es genauso: Um letzterer Gefahr zu begegnen, bietet es sich an, dem Staat gegenüber seinen Bürgern den Rücken zu stärken. Damit allerdings vergrößert sich die erste Gefahr.

Die außergewöhnliche Reichweite und Präsenz dieses Streits im Denken der frühen Neuzeit gibt nun Anlass zur Vermutung, dass die umständliche Formulierung des second amendment genau dem ungelösten Status dieses Streits zu verdanken ist. Mit anderen Worten, das second amendment sollte nicht als eindeutige Zustimmung zum Recht auf universellen Waffenbesitz gelesen werden, sondern eher als ein in juristische Sprache gegossener Kompromiss, in dem die Duldung des Hauptsatzes durch die Nennung des Ziels — nämlich dem Schutz der individuellen Freiheit gegen organisierte tyrannische Bestrebungen — erkauft ist. Kurzum: Wer sich, wie die Richter um Scalia, für die tatsächlichen Einstellungen des historischen Verfassungsgebers interessiert, der stößt in erster Linie auf ein zerrissenes Subjekt. Für weitreichende Entscheidungen mit originalistischer Begründung ist dies kein besonders sicheres Fundament.

Daneben gibt es, wie gesagt, eine zweite offene Flanke. Sie hat mit einem Phänomen zu tun, das der Rechtsphilosoph Ronald Dworkin als das Problem der “nested intentions” beschrieben hat. Wenn wir uns für die Intentionen des Verfassungsgebers interessieren (wozu wir keine Originalisten sein müssen; es könnte auch sein, dass es uns um die hypothetischen heutigen Intentionen des Verfassungsgebers geht), dann stoßen wir häufig auf verschachtelte Intentionen: Bestimmte Intentionen sind nur im Rahmen anderer Intentionen verständlich. Anders gesagt: Es gibt umfassendere und weniger umfassende Intentionen. Jede umfassendere Intention muss durch weniger umfassende Intentionen konkretisiert werden (Ich habe die umfassende Intention, Eis zu essen, daher entwickle ich die weniger umfassende Intention, zum Eisladen zu laufen.) Dies kann aber bedeuten, dass in Fällen, in denen es sich herausstellt, dass die konkrete Intentionen entgegen der Überzeugungen des Verfassungsgebers die umfassende Intention nicht wirklich erfüllen, die konkrete Intention vernachlässigt oder abgelehnt werden sollte — und dass dies im Sinne des Verfassungsgebers ist.

Auch im vorliegenden Fall finden wir verschachtelte Intentionen — sogar gleich zwei mal. Die konkrete Intention, den Waffenbesitz allseits zu ermöglichen, steht im Kontext der umfassenderen Intention, die Sicherheit des Bundesstaates zu schützen. Die umfassendere Intention, die Sicherheit des Bundesstaates zu schützen, steht jedoch im Kontext der noch weiter umfassenden Intention, die individuelle Freiheit zu schützen. Machen wir uns den ersten Schritt hier einmal etwas genauer klar.

Wir beginnen mit der Intention, die Sicherheit des Bundesstaates nach außen sowie nach innen zu schützen. Diese Intention führt nun, zusammen mit einigen Annahmen zur konkreteren Intention, den Bürgern Waffen zugänglich zu machen. Welche weiteren Annahmen spielen hier eine Rolle? Nun, zunächst ist da die in der frühen Neuzeit verbreitete Überzeugung, die innere und äußere Sicherheit des (Bundes)staates sei massiv durch organisierte Gewalten, also fremde Herrscher oder interne Putschisten, gefährdet (1). Wer einmal Machiavellis Diskurse gelesen hat, der weiß, wie starke Sorgen dieser Art sich die Republikaner der Renaissance machten. Dazu kommt eine zweite Annahme (2), nach der die einzige — oder doch die einzig reelle — Methode zur Verteidigung der Sicherheit des Staates in der universellen Bürgerbewaffnung liegt. Eine dritte Annahme (3), die wir hinzunehmen müssen, um den Übergang rational zu machen, ist die, dass eine universelle Bewaffnung keine prinzipiell inakzeptablen Nebenwirkungen hat. Wenn wir nun (4) das Prinzip der Handlungrationalität zugrundelegen — “Wenn A das Ziel ist, und X das beste oder einzige Mittel zur Erreichung von A ist, und A keine inakzeptablen Nebenwirkungen hat, dann sollte X angestrebt werden” — dann landen wir bei der Intention, Waffen allgemein zugänglich zu machen — wie es ja im second amendment auch steht.

Wie ist es nun, wenn eine der Annahmen sich als schlecht erweist? Wie oben beschrieben, scheint es dann angemessen zu sein, die konkretere Intention auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls aufzugeben (da sie nur der Realisierung der umfassendere Intention diente). Natürlich könnte gegen diesen Vorschlag protestiert werden, dass wir mit dieser Strategie den Grundsatz eigenmächtig verfälschen würden, was uns natürlich nicht zusteht. So einfach ist es aber nicht, schließlich ist es nicht von der Hand zu weisen, dass einem Gesetzgeber immer die grundlegende Intention zugeschrieben werden kann, dass erlassene Gesetze im Falle von fehlerhaften faktischen Annahmen an korrigierte Annahmen anzupassen sind. Im Fall des second amendment, das als einziger Grundsatz der gesamten Verfassung eine “prefatory clause” mit einer Zweckbestimmung enthält, ist diese Intentionszuschreibung besonders plausibel. Es ist zudem zu bedenken, dass jede Alternative zu dieser Interpretation die Intentionen des Verfassungsgebers mindestens ebenso stark “verfälschen” würde: Einige der logisch verknüpften Intentionen haben immer das Nachsehen.

Nun scheint es aber plausibel zu sein, dass die erste Überzeugung des Verfassungsgebers heute einfach nicht mehr zieht, und dass auch die dritte Annahme in Zweifel gezogen werden kann. Beginnen wir mit der ersten Annahme. Wie man es dreht und wendet, es scheint, dass die Überzeugung der akuten Gefahr von Putschisten und äußeren Feinden für die Vereinigten Staaten revisionsbedürftig ist. Mehr noch, auch die Republikaner der Renaissance, die den politischen Diskurs der Zeit der Verfassungsgebung maßgeblich bestimmt haben, wären von 250 Jahren politischer und militärisischer Sicherheit sicherlich so beeindruckt, dass sie heute eine ganz andere Vorstellung von der Gefährdungslage hätten als im 18. Jahrhundert. Dies ist hochgradig relevant, denn die Gefährdung der Sicherheit des Bundesstaates ist eine Hauptprämisse im Übergang von der umfassenderen Intention zur konkreteren Intention.

Ähnlich ist es mit der dritten Annahme, nach der eine universelle Bewaffnung keine prinzipiell inakzeptablen Nebenwirkungen hat. Sicher war immer allen klar, dass in einem Land mit vielen Waffen auch viele Verbrechen begangen werden. Es liegt aber alles andere als auf der Hand, dass die Verfassungsgeber wirklich die Meinung vertreten haben oder hätten, dass jährlich 11000 Tote durch Schusswaffengebrauch prinzipiell akzeptabel sind. Hier ist zu bedenken, dass eines der Gesamtziele der Verfassungsväter der Schutz der individuellen Freiheit war. Man kann sich kaum eine größere Verletzung der individuellen Freiheit vorstellen, denn als Unbeteiligter im Kugelhagel verfeindeter Gangs zu sterben. Dies ist natürlich eine “normative” Prämisse; aber da auch sie maßgeblich am Übergang von der einen zur anderen Intention beteiligt ist, ist es schwer, sie als verfassungsrechtlich irrelevant abzutun.

Damit ist noch nicht gezeigt, dass das Second Amendment nicht als individuelles Recht auf Waffenbesitz interpretiert werden darf. Da die Richter dem Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit zugestanden haben, den Waffenbesitz weitgehend einzuschränken, wäre das Urteil wahrscheinlich z.B. mit der deutschen Gesetzgebung zum Waffenbesitz kompatibel. Die deutsche Aufregung über das waffennärrische Second Amendment ist also wahrscheinlich unbegründet.

Wir wollten nur zeigen, dass die Mehrheit des Supreme Courts ihre eigentliche Beweislast nicht erfüllt hat, weil die Richter die Komplexität ihrer Aufgabe unterschätzt haben. Selbst wenn man die Methodologie des Intentionalismus akzeptiert ist damit der interpretative Spielraum bei der Auslegung des Second Amendments noch nicht wesentlich eingeschränkt.

[Andere Kritiken der Entscheidung finden sich hier und hier; einige Gedanken zu einem Aspekt in der Berichterstattung zum Urteil gibt es hier. UPDATE: Daniel weist auf eine Analyse des Bremer Sprachblogs vom Februar 2008 hin. Danke!]

Absurde McKinsey-Studie über das Abrutschen der Mittelschicht

von Eugen Pissarskoi
Sonntag, 4. Mai 2008

So gut wie alle Medien haben eine McKinsey Studie zitiert, der nach etwas Schlimmes mit der Mittelschicht zu geschehen droht. Leider konnte ich online nicht auf die originäre Studie zugreifen, musste daher die Infos darüber, wovor wir genau gewarnt werden, den Medien entnehmen. Folgende Aussagen konnte ich extrahieren:

Die McKinsey-Autoren sollen nun zwei Szenarien miteinander verglichen haben. Die berichteten Ergebnisse lauten:

  • Wenn die Wirtschaft auf dem bisherigen Wachstumspfad bleibt, dann werden im Jahr 2020 10 Millionen Menschen weniger als Anfang der Neunziger Jahre (!) zur Mittelschicht gehören.
  • Mit anderen Worten werden 30% der Bürger aus der Mittelschicht herausfallen, sodass insgesamt deutlich weniger als 50% der Bevölkerung der Mittelschicht angehören werden.

Die Zahlen stimmen offensichtlich nicht. Wenn 30% aller Bürger aus der Mittelschicht herausfallen, so verringert sich die Mittelschicht um rund 24 Millionen Menschen (das sind 30% von 80 Millionen). Und nicht nur um 10 Millionen, wie berichtet. Wenn ein Ausfall von 30% dazu führen wird, dass „deutlich weniger als 50% der Bevölkerung der Mittelschicht angehören werden“, so müssen vor dem Ausfall etwas weniger als 80% der Mittelschicht angehört haben. Dem widerspricht aber die Bild.
Doch das sind Kleinigkeiten. Eigentlich will ich auf etwas anderes hinaus. Nämlich auf die Kernaussage der Studie:

    „Verantwortlich für diese Entwicklung (Schrumpfung der Mittelschicht) sei ein zu geringes Wirtschaftswachstum“.

In diesem Zusammenhang wird die folgende Zahl genannt:
Wenn die Wirtschaft mit 3% jährlich wächst, wird sich das Durchschnittseinkommen auf 36000 Euro pro Jahr vergrößern.

Ich verstehe nicht, was diese Zahl zu der obigen Aussage beitragen soll. Abgesehen davon, dass ich die Kernaussage abstrus finde (dazu unten mehr), würde ich zu ihrer Rechtfertigung eine Zahl erwarten, die angibt, wie sich die Anzahl der zur Mittelschicht angehörenden Menschen verändert und nicht, wie viel diese Menschen verdienen. Es kann doch sein, dass, obwohl bei höherem Wirtschaftswachstum das Durchschnittseinkommen sich vergrößert, die Anzahl der Menschen, die dieses Durchschnittseinkommen beziehen, sich stark verringert (im Extremfall verschwindet).

Doch auch das sind Peanuts im Vergleich zu der Kernaussage:

Ein zu niedriges Wirtschaftswachstum führt dazu, dass die Mittelschicht sich verringert.

Wirtschaftswachstum ist eine Größe, die beschreibt, wie sich der Wert der in einem Jahr erwirtschafteten Dinge im Vergleich zum vorherigen Jahr verändert hat. Diese Größe beschreibt also, wie stark sich der materielle Wohlstand der Gesamtbevölkerung verändert hat. Anzahl der Leute, die zur Mittelschicht gehören, hängt von der Verteilung dieses materiellen Wohlstandes innerhalb der Gesamtbevölkerung ab. Wie kann man nun die Verteilung des Wohlstandes dadurch steuern, dass man die Größe des Wohlstandes verändert? Das ist mir unklar. Ich vermute sogar, dass das nicht geht. Die Größe des Wohlstandes und seine Verteilung sind voneinander unabhängig: Wir können den Wohlstand vergrößern, ohne dass die Verteilung sich ändert; wir können auch die Größe des Wohlstandes einfrieren und ihn anders (zum Beispiel gleicher!) verteilen. Daher ist es Unsinn zu behaupten, Wirtschaftswachstum beeinflusse die Anzahl der zur Mittelschicht gehörenden Menschen.

Dass die Mittelschicht schrumpft, darauf weist auch das DIW hin. Strittig finde ich dagegen die Behauptung, dass das Wirtschaftswachstum eine Lösung darstelle.

Wie kommt es dazu, dass eine angesehene Beratungsagentur Unsinn verzapft? Ich habe den Verdacht, dass die McKinsey-Autoren die folgende Überlegung hatten:

  • Die Anzahl der Arbeitsplätze hängt vom Wirtschaftswachstum ab: Erst ab einer bestimmten Größe werden Arbeitsplätze geschaffen, bleibt es unter diesem Schwellenwert, steigt die Arbeitslosigkeit.
  • Wenn die Arbeitslosigkeit steigt, dann verringert sich die Größe der Mittelschicht, wenn sie sinkt, steigen sowohl die Größe der Mittelschicht als auch das Durchschnittseinkommen.

Diese Überlegung mag sinnvoller erscheinen. Sie ist aber höchst strittig: Der kausale Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und Arbeitslosenquote ist alles andere als klar; und auch wenn es diesen gibt, ist die Höhe des Schwellenwertes nicht ohne Weiteres feststellbar.
Eine unumstrittenere Konklusion der Studie könnte lauten: Wir brauchen Arbeitsplätze, damit sich die Mittelschicht nicht verringert. Das ist aber nicht gerade verblüffend.

Reflektiert, bevor ihr euch integriert!

von Eugen Pissarskoi
Freitag, 15. Februar 2008

Der türkische Ministerpräsident hat ein schönes Beispiel dafür geliefert, was für eine Debatte eine total unklare Äußerung entflammen kann. „Assimilation ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ soll Erdogan gesagt haben.

Wenn Erdogan es wörtlich meinte, hat er einfach Unsinn geredet. “Verbrechen gegen die Menschlichkeit” ist ein Terminus aus dem Völkerrecht. Im Rom-Statut von 2002 ist aufgeschrieben, welche Akte darunter fallen. Das Wort „Assimilation“ (oder Abwandlungen) kommen darin nicht vor.
Wenn Leute Unsinn reden, ist es nicht höflich, sich laut darüber aufzuregen. Anständiger ist es, den Sprecher darauf aufmerksam zu machen, dass der Inhalt seiner Äußerung unverständlich ist. Und ihn zu bitten, sich klarer auszudrücken.

Vielleicht meinte Erdogan es aber nicht wörtlich. [Hier eine andere Übersetzung Erdogans Aussage.] Vielleicht wollte er lediglich darauf aufmerksam machen, dass es mehrere Weisen gibt, wie Minderheiten in einer Kultur das Zusammenleben mit der Mehrheit dieser Kultur regeln können. Die eine Weise hält Erdogan für gut. Sie nannte er „Integration“. Die andere für schlecht. Das ist die „Assimilation“.
Damit hätte er zwar keinen Unsinn gesagt, aber nicht viel inhaltlich Spannendes. Welche Eigenschaften sind es, die Integration zu etwas Gutem und die Assimilation zu etwas Schlechtem machen? Vielleicht hat Erdogan das in seiner Rede auch ausgeführt und es wird nur nicht wiedergegeben. Ich weiß es nicht, ich stelle einfach meine Interpretation vor:

Nennen wir „Assimilation“ eine vollständige Übernahme aller Werte und Gepflogenheiten einer Gesellschaft, also auch solcher Banalitäten wie „Bier trinken“, „Fussball mögen“, „Tatort gucken“.
Nennen wir „Integration“ eine Übernahme nur zentraler gesellschaftlicher Werte. Bei uns wären das vermutlich demokratische Grundordnung, geschlechtliche Gleichberechtigung, Rechtsstaatlichkeit (und gewiss einige andere).
In diesem Sinne stimme ich Erdogan zu: Assimilation ist schlecht, Integration ist richtig.

Eine kleine Korrektur erlaube ich mir aber doch. Auch Integration in diesem Sinne ist nicht immer richtig. Vielmehr ist eine „reflektierte Integration“ erstrebenswert. Dabei übernehmen die neuen Mitglieder einer Gemeinschaft nicht einfach alle zentralen Werte dieser Gemeinschaft, sondern sie übernehmen nur diejenigen Werte, die sie für gerechtfertigt halten.
Um das nun in Erdogans Sprache auszudrücken: Assimilation und Integration sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Liebe Fremde, reflektiert, bevor ihr euch integriert!

Ein Ex-Innenminister ohne Argumente

von Matthias Kiesselbach
Dienstag, 31. Juli 2007

Gerhard Baum, der vor über 20 Jahren mal Bundesinnenminister war, wird von der SZ über seine Einschätzung zu Verhandlungen mit Geiselnehmern interviewt — und erstaunt mit, nun, mit Antworten, in denen kein einziges interessantes Argument vorkommt.

Doch der Reihe nach. Im Interview geht es um Erpressungen des Staates durch Geiselnehmer. Klar ist, dass kein Staat gerne in die Situation gerät, mit Geiselnehmern verhandeln zu müssen. Klar ist weiterhin, dass es dafür zwei Gründe gibt. Zum einen kann ein Staat in einer solchen Situation nur verlieren. Entweder, er verliert ein Menschenleben. Oder er verliert viel Geld (oder was auch immer es ist, das die Geiselnehmer von ihm fordern). Manchmal verliert er sogar beides.

Der zweite Grund ist dieser: Wer Verhandlungen mit Geiselnehmern nicht prinzipiell fernbleibt, der schafft Anreize für weitere Geiselnahmen. Durch die bloße Bereitschaft zur Verhandlung signalisiert er, dass es bei ihm tatsächlich etwas zu holen gibt. Die Geldübergabe, sollte es dazu kommen, unterstreicht dieses Signal dann nur noch.

Der Grund dieser heiklen Lage ist natürlich auch bekannt. Er besteht in der Kombination dreier erfüllter Bedingungen: Erstens hat der Staat im Fall einer Entführung in aller Regel eine freie Wahl zwischen Geld oder Leben bei einer Präferenz für letzteres, zweitens kann der Staat schlecht verhindern, dass seine Entscheidung sich herumspricht, und drittens ist der Staat morgen immer noch da — und der nächste Entführer kommt bestimmt. Hinter den drei genannten Bedingungen seiner unseligen Lage liegen natürlich auch drei mögliche Strategien ihrer strukturellen Verbesserung. Erstens: Der Staat kann darauf hin wirken, dass er morgen nicht mehr da ist. (Das ist meistens keine echte Option.) Zweitens: Der Staat kann versuchen, die Verhandlung geheim zu halten — und so tun, als ob die Geiselnehmer ihre Geiseln aus purer Menschenliebe oder aus Angst freigelassen hätten. (Das ist meistens auch nicht wirklich praktikabel.) Drittens: Der Staat nimmt sich selbst die Freiheit der Entscheidung. Er bindet sich, wie Odysseus, an den Mast, um in der schweren Situation nicht der Versuchung nachgeben zu können, seine Leute freizukaufen. Wenigstens aber kann er eine Erklärung abgeben, in keinem Falle mit Geiselnehmern zu verhandeln.

Dies ist der bekannte Hintergrund, und vor diesem wird Gerhard Baum nun gefragt, ob die Bundesrepublik nicht die letztere Strategie ernsthaft in Betracht ziehen sollte.

SZ: “Jetzt wird darüber diskutiert, dass sich der Staat bei Entführungen grundsätzlich hart zeigen soll. Wäre das eine Möglichkeit, Deutsche vor Geiselnahmen besser zu schützen?”

Und was antwortet Baum?

Baum: “Wenn Verhandlungen angeboten werden, halte ich es für verantwortungslos, diese zu verweigern. Eine strikte Position – wir verhandeln nie, wir zahlen nie – ist meiner Meinung nach nicht realistisch. Und denen, die das jetzt fordern, empfehle ich, künftig die Verantwortung für geopferte Menschenleben zu übernehmen.”

Nun, das sieht nach zwei Argumenten aus.

Das erste geht so:

  1. Die prinzipielle Verweigerung der Verhandlung ist verantwortungslos.
  2. Verantwortungsloses Handeln ist abzulehnen.
  3. Also ist die prinzipielle Verweigerung der Verhandlung abzulehnen.

Das ist als Argument schön und gut. Dummerweise bleibt uns Baum die Begründung der ersten Prämisse im gesamten Interview schuldig. Alles, was wir bekommen, ist eine polemische Floskel (”denen, die das jetzt fordern, empfehle ich, künftig die Verantwortung für geopferte Menschenleben zu übernehmen.”)

Das zweite geht so:

  1. Die prinzipielle Verweigerung der Verhandlung ist unrealistisch.
  2. Unrealistische Handlungsoptionen sollten nicht verfolgt werden.
  3. Also ist die prinzipielle Verweigerung der Verhandlung abzulehnen.

Dummerweise bleibt uns Baum auch hier die Begründung der ersten Prämisse im gesamten Interview schuldig. Wir bekommen nicht einmal eine polemische Floskel. Wir bekommen gar nichts.

Das offensichtliche Problem dabei ist, dass die Konklusion beider Argumente — und andere finden wir schlechterdings nicht in Baums Interview — von einem ganz bekannten anderen Argument angegriffen wird, das Baum freilich mit keinem Wort erwähnt, ohne das aber die ganze Debatte und somit auch das Interview selbst letztlich unverständlich bleiben würden:

  1. Die prinzipielle Verweigerung der Verhandlung schützt mehr Leben als sie gefährdert.
  2. Einer Handlungsoption, die mehr Leben schützt als sie gefährdet, ist zuzustimmen.
  3. Also sollte der Staat die Verhandlung mit Geiselnehmern prinzipiell verweigern.

Wie auch immer wir über die relativen Gewichte (oder auch die Korrektheit) dieser Argumente denken: Es ist ärgerlich und eigentlich unerträglich, dass Gerhard Baum im Interview mit der SZ so herumredet, ohne seine Thesen zu belegen und ohne den intellektuellen Kern der Frage auch nur zu streifen — und zwar bis zur letzten Zeile. (Wer’s mir nicht glaubt, der lese bitte hier nach.) Denkt er, das hilft seiner Sache?

Ironie unter Gangsta-Rappern

von Matthias Kiesselbach
Donnerstag, 26. Juli 2007

Dass Berliner Aggressionshiphopper nicht die Großmeister der deutschen Sprache sind, für die sie selber sich ganz aufrichtig halten, merkt man spätestens, wenn man in den Lyrics eines beliebigen Tracks zwei zufällig ausgewählte Zeilen markiert. (Mein heutiger Treffer: “Ich mach keine Kinderkacke, das hier ist Erwachsenensache! / Pass auf, sonst verbrennst du dir die Zunge wie ne Apfeltasche!”; das Fragment stammt von Sidos “Ich hasse dich”.) Aber das ist schon seit einer Weile bekannt und längst nicht mehr lustig.

Trotzdem musste ich schmunzeln, als ich heute las, dass der wegen Anstiftung zur Gewalt gegen Schwule von Aggro Berlin entlassene und von einem Prozess bedrohte Gangsterrapper G-Hot mit seinen homophoben Tiraden (”Ich geh mit zehn MGs zum CSD und kämpfe für die Heten, die auf Mädchen stehn”, “Was ist bloß passiert, sie werden akzeptiert, es gab Zeiten, da wurden sie mit der Axt halbiert”, “Meiner Meinung nach hat sowas kein Leben verdient”) bloß auf Vorurteile gegen Schwule hinweisen wollte.

Man fragt sich, ob die NPD mit ihren Naziparolen vielleicht auch bloß den verbreiteten Ausländerhass der Deutschen anprangern will. Könnte sie im nächsten Verbotsverfahren ja mal behaupten. Ob ihr das gelänge, ohne rot zu werden?

Nichts Grundsätzliches zu dem Zwischenfall in Krümmel

von Eugen Pissarskoi
Sonntag, 15. Juli 2007

AKW

„Die Zwischenfälle [in den Kernkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel] dürften nicht instrumentalisiert werden, um Kernenergie grundsätzlich in Frage zu stellen.“

sagte der schleswig-holsteinische CDU-Fraktionsvorsitzende Johan Wadephul.
Herr Wadephul, natürlich nicht! Grundsätzlich ist die Kernenergie eine tolle Technologie. Die Zwischenfälle liefern lediglich die nötige Prämisse für ein Argument gegen ihre Nutzung:

  1. In den Kernkraftwerken kommt es zu Betriebsstörungen, welche durch eine günstige Konstellation der Umstände nicht zu einer Auswirkung auf den Reaktor geführt haben. (In Krümmel lag beispielsweise der glückliche Zufall darin, dass der Brand sich nicht über Kabeltrassen in den Reaktor ausgebreitet hat. Hier ist noch ein Zufall)
  2. Betriebsstörungen, welche durch eine günstige Konstellation der Umstände keine Auswirkung auf den Reaktor geführt haben, sind Betriebsstörungen, bei denen es durch Zufall nicht zu einem Unfall mit verheerenden Folgen für Mensch und Umwelt gekommen ist.
  3. Ergo: In den Kernkraftwerken kommt es zu Betriebsstörungen, bei denen es durch Zufall nicht zu einem Unfall mit verheerenden Folgen für Mensch und Umwelt gekommen ist.
  4. Wenn in den Kernkraftwerken Betriebsstörungen passieren, bei denen es durch Zufall nicht zu einem Unfall mit verheerenden Folgen für Mensch und Umwelt gekommen ist, dann ist es am besten, auf die Nutzung der Kernkraftwerke zu verzichten.
  5. Ergo: Es ist am besten, auf die Nutzung der Kernkraftwerke zu verzichten.

Warum Konservative Umweltschützer sein müssten

von Eugen Pissarskoi
Samstag, 30. Juni 2007

In den letzten Tagen breiteten sich in der Presselandschaft Nebelwolken voller Bedrohungsszenarien aus: Die Sicherheitslage sei »dramatisch wie nie zuvor«, lassen sich hochrangige Mitarbeiter des Innenministeriums vernehmen; der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, August Hanning sagte, er fühle sich an die Situation im Frühsommer 2001 erinnert, „wo es auch diffuse Bedrohungshinweise gab, die sich dann ja auch im September aktualisiert haben“ und sieht eine ähnliche Lage im Augenblick; der Innenminister gestand zu, dass er Selbstmordanschläge für möglich hält.

Man könnte sich darüber auslassen, wie langweilig manche dieser Äußerungen sind (ach, Herr Innenminister, Sie halten Selbstmordanschläge wirklich für möglich? - Unglaublich), dass sie widersprüchlich anmuten (für die in der ZEIT zitierten Mitarbeiter ist die Lage dramatisch wie noch nie, für den Staatssekretär gab es sie hingegen schon 2001), dass sie schließlich unverständlich sind (um eine Äußerung wie „dramatisch wie nie zuvor“ zu verstehen, muss man wissen, wie die Sicherheitslage zuvor war – mir zumindest fällt dazu nichts ein; an das Frühjahr 2001 kann ich mich zwar erinnern, nicht aber an die damals herrschende Bedrohung). Ich möchte jedoch über etwas anderes schreiben, nämlich über den Umweltschutz.

Bevor ich jedoch auf mein eigentliches Thema zu sprechen komme, ein kurzer Nachsatz zu dem Nebel aus dem Innenministerium. Mit dem Verweis auf eine dramatische Sicherheitslage erscheinen bestimmte Maßnahmen als gerechtfertigt: Angefangen von der Zunahme der Polizei-Patrouillen, über strengere Kontrollen der Flughäfen und Grenzübergänge, bis hin zu Verabschiedung neuer Gesetze, welche die Vollmachten der Sicherheitsbehörden ausweiten.
Gerechtfertigt werden all diese Maßnahmen mit folgender Überlegung: Die Folgen eines möglichen Anschlages werden derart verheerend sein, dass wir alles Mögliche dafür unternehmen sollten, sie zu verhindern, selbst wenn wir nicht mit Sicherheit wissen, ob sie wirklich geplant werden oder nicht. Dieser Überlegung liegt ein Prinzip zugrunde: Wenn eine Handlung verheerende Konsequenzen nach sich zieht, sollen wir alles Mögliche dafür unternehmen, diese Handlung zu verhindern, selbst wenn wir nicht mit Sicherheit wissen, ob die Handlung geplant wird oder nicht. Nennen wir es das „Sicherheitsprinzip“.

Das Interessante am Sicherheitsprinzip liegt darin, dass es einem Prinzip aus der Umweltpolitik ähnelt, welches „Vorsorgeprinzip“ heißt: Wenn durch eine Handlung Unheil für die Natur oder menschliche Gesundheit droht, sollen Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden, selbst wenn die kausalen Beziehungen zwischen der Handlung und dem Unheil nicht wissenschaftlich gesichert sind.
Das Vorsorgeprinzip wird von Öko-Aktivisten gern angeführt, um für mehr Klimaschutz (die Folgen des Klimawandels können Unheil bringen, daher sollen Maßnahmen dagegen ergriffen werden, auch wenn wir nicht genau wissen, ob der Klimawandel stattfinden wird), gegen die Atomkraft, gegen die Gentechnik und vieles mehr zu argumentieren. Das sind allerdings politische Forderungen, denen kaum ein Konservativer zustimmt. Und das finde ich verblüffend: Wie kann ein rationaler Mensch, der an das Sicherheitsprinzip glaubt, nicht an das Vorsorgeprinzip glauben? Ich glaube, das geht nicht, da das Erste eine Instantiierung des Letzteren ist. Ergo muss jeder konsequente Konservative auch an das Vorsorgeprinzip glauben (Konservative glauben an das Sicherheitsprinzip qua ihr Konservativsein, das setzen wir mal voraus). Und wenn man an das Vorsorgeprinzip glaubt, ist es verdammt schwer, gegen den Klimaschutz, für die Atomkraft oder die Gentechnik zu sein. Deswegen haben Konservative, die gegen den Klimaschutz, für die Atomkraft oder die Gentechnik sind, zumindest problematische, wenn nicht gar inkonsistente Überzeugungen.

Kann man den Vorwurf auch umdrehen und die Öko-Aktivisten fragen, warum sie nicht an das Sicherheitsprinzip glauben? Und warum sie dann die Rechtfertigung für höhere Sicherheitsmaßnahmen nicht akzeptieren, wenn sie von der Richtigkeit des Vorsorgeprinzips sind?
In der Tat, wenn die Ökos lediglich an das Vorsorgeprinzip glauben, dann kommen sie nicht herum, auch das Sicherheitsprinzip zu akzeptieren. Daher glaube ich, dass es für die Umweltschützer sinnvoller ist, an das „liberale Vorsorgeprinzip“ zu glauben: „Wenn durch eine Handlung Unheil für die Natur oder menschliche Gesundheit droht, sollen Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden, selbst wenn die kausalen Beziehungen zwischen der Handlung und dem Unheil nicht wissenschaftlich gesichert sind. Die Vorsorgemaßnahmen dürfen selbst kein Unheil anrichten, das höher wäre als das zu verhindernde Unheil.“
Das liberale Vorsorgeprinzip impliziert lediglich das liberale Sicherheitsprinzip: Die Sicherheitsmaßnahmen dürfen selbst keinen verheerenderen Konsequenzen haben als die Handlungen, die durch sie verhindert werden sollen. Das liberale Sicherheitsprinzip rechtfertigt aber nicht ohne Weiteres die Verabschiedung von Gesetzen, die die Vollmachten der Sicherheitsbehörden erweitern. Denn es kann sein, dass dies den Rechtsstaat zunichte machen würde und der Niedergang des Rechtsstaates schlimmer ist als ein nicht vereitelter Anschlag. Nach dem liberalen Sicherheitsprinzip muss vielmehr zwischen dem Sicherheitsbedürfnis und anderen Werten wie beispielsweise Freiheitsrechte abgewogen werden. Daher muss ein liberaler Umweltschützer nicht alle Sicherheitsmaßnahmen unterschreiben.

Kehren wir lieber zu den harten Konservativen zurück, die an das Sicherheitsprinzip glauben: Das für mich Verblüffende ist, dass sie auch harte Umweltschützer sein müssten, da sie das Vorsorgeprinzip (und nicht lediglich seine liberale Abschwächung) akzeptieren müssten. In der Realität bin ich solchen Menschen jedoch nicht begegnet.
Vielleicht weil alle harten Konservativen gleichzeitig Egoisten sind? - Das würde erklären, warum sie das Sicherheits-, nicht aber das Vorsorgeprinzip in Bezug auf die Umweltpolitik akzeptieren: Bei der Sicherheit geht es um die Bedrohung für das eigene Leben, Umweltschäden werden hingegen primär spätere Generationen und auch südlichere Gebiete betreffen. Akzeptabler wird ihre Position dadurch aber nicht.

Schlechte gute Argumente und der Irakkrieg

von Matthias Kiesselbach
Freitag, 29. Juni 2007

Marge: There’s a man here who says he can help you.
Homer: Is it Batman?
Marge: He’s a scientist.
Homer: Batman’s a scientist.
Marge: It’s not Batman.
(The Simpsons)

Homer argumentiert gewissermaßen korrekt. Marges Antwort “He’s a scientist” lässt streng genommen die Möglichkeit offen, dass es Batman ist, der vor der Tür steht. Darauf weist Homer hin: Die Tatsache, dass der Mann ein Wissenschaftler ist, spricht nicht dagegen, dass es Batman ist. Also bleibt Homer bei der Überzeugung, mit der er angefangen hat: Batman steht vor der Tür. Es ist ein schönes, einfaches Beispiel dafür, dass gute Argumente ziemlich doof sein können, bzw. dass ziemlich doofe Argumente gute Argumente sein können; wie man will. Es zeigt, dass man mit formallogisch einwandfreien Schlüssen bescheuerte Konklusionen unterstützen kann, wenn man dringende andere Argumente gegen die Lieblingskonklusion völlig ausblendet oder unwichtig findet.

Eine etwas kompliziertere Instanz eines schlechten guten Argumentes findet sich im aktuellen Economist. Darin schreibt Tony Blair, was er in seiner Amtszeit gelernt hat. Natürlich beschäftigt sich ein großer Teil des Artikels mit der Rechtfertigung des Irakkrieges. Das ist an sich völlig in Ordnung: Vielleicht gibt es hier gute Argumente, die uns noch nicht bekannt waren. So sieht das auch das hochgeschätzte Talking Philosophy Blog, das tatsächlich etwas gefunden zu haben meint. Nämlich folgendes Argument von Blair:

It is said that by removing Saddam or the Taliban — regimes that were authoritarian but also kept a form of order — the plight of Iraqis and Afghans has worsened and terrorism has been allowed to grow. This is a seductive but dangerous argument. Work out what it really means. It means that because these reactionary and evil forces will fight hard, through terrorism, to prevent those countries and their people getting on their feet after the dictatorships are removed, we should leave the people under the dictatorship. It means our will to fight for what we believe in is measured by our enemy’s will to fight us, but in inverse proportion.
(siehe Economist, via Talking Philosophy Blog)

Julian Baggini von Talking Philosophy hält das Argument für schlüssig und interessant, aber keineswegs für eine hinreichende Rechtfertigung für den Irakkrieg. Das Argument drückt nur eine Seite eines echten ethischen Dilemmas aus: Auf der einen Seite muss es uns um unsere Prinzipien gehen (was hier bedeutet, uns von der Versicherung unserer Feinde, die Hölle auf Erden zu errichten, nicht übermäßig beeindrucken zu lassen); auf der anderen Seite muss es uns aber auch um die Konsequenzen unseres Tuns gehen (was, im gegebenen Szenario und auf kurze oder mittlere Frist bedeutet, nicht einzugreifen). Blair gibt ein Argument für den ersteren, den Prinzipien-Ansatz, indem er darauf hinweist, dass ein konsequenzialistisches Einknicken vor den Terroristen dieser Welt darauf hinausläuft, die wirklich krassen und verblendeten Bösen in Ruhe zu lassen und nur den Halb-Bösen das Handwerk zu legen. Damit übersieht Blair aber die andere Seite, nämlich die tatsächliche Wichtigkeit der Konsequenzen, und so zeigt sich für Baggini am Ende, dass weder der Konsequenzialismus noch die tugend- oder prinzipienbasierte Strategie à la Blair komplex genug sind für die wirkliche Welt.

Ich stimme mit Bagginis Analyse völlig überein. Es ist nur so, dass mir Bagginis Beschäftigung mit Blair viel zu zahm vorkommt. Jemand wie Blair weiß eigentlich ganz genau Bescheid über den Konflikt zwischen Konsequenzialismus und Deontologie (wie man es nennt). Blair selbst hat sich — das kann man wohl so sagen — mit völlig konsequenzialistischen Erwägungen entschieden, per Falschdarstellung über Saddams nukleare und militärische Ambitionen die militärische Intervention möglich zu machen. Damit hat er wichtige deontologische Erwägungen in den Wind geschlagen; allen Vorrang das Verbot, zu lügen. Blair sollte also ganz genau wissen, dass das Argument nicht ausreicht, um den Krieg nachträglich zu rechtfertigen. Was er braucht, das ist ein Argument, aus dem hervorgeht, warum es im konkreten Fall des Iraks besser war, den deontologischen Erwägungen ein größeres Gewicht zu geben als den konsequenzialistischen. Das ist es doch, was heute allerorten angezweifelt wird. Hält Blair sein Argument in diesem Kontext wirklich für überzeugend?

Kurzum: Wegen dieser offensichtlichen — und nicht, wie Baggini suggeriert, ganz und gar versteckten — Lücke kommt mir Blair ein bisschen vor wie Homer, der denkt, dass Batman gekommen ist, um ihm zu helfen. Da kann Marge sagen, was sie will. Für ihn ist und bleibt es Batman.

Aber tut es Serbien auch leid?

von Matthias Kiesselbach
Montag, 25. Juni 2007

Schon wieder kapiere ich etwas nicht. Dass der serbische Präsident Boris Tadić sich im Namen seiner Landsleute bei den Kroaten für den Krieg und die Vertreibung entschuldigt, finde ich natürlich gut. Alles, was zur Heilung von Wunden und zur Abkühlung serbischer Heißsporne beiträgt, finde ich gut. Aber wenn man Tadićs Entschuldigung mal nicht nur unter dem Aspekt ihrer Konsequenzen beurteilt, sondern sie als sinnhafte Sprachäußerungen ernstnehmen will, dann steht man vor einem Rätsel. Ich jedenfalls.

Sogar vor zwei Rätseln. Zum einen habe ich noch nie richtig verstanden, was alltagsmoralische Manöver wie “um Entschuldigung bitten” in nicht-individuellen Kontexten — also in Bezug auf Firmen oder Staaten oder Gruppen — genau zu suchen haben. Wenn der Präsident als Individuum etwas falsch gemacht hat, dann kann er sich entschuldigen. Kein Problem. Der Geschädigte (wer auch immer das ist) kann die Entschuldigung dann annehmen oder ablehnen. Aber mir ist unklar, was genau passiert, wenn Staaten, oder wenn Menschen stellvertretend für Staaten, um Entschuldigung bitten. Da hilft es mir auch nicht, wenn geantwortet wird: “Das gleiche wie im individuellen Fall, nur in Bezug auf Staaten”, denn im individuellen und alltäglichen Fall kann ich so eine Entschuldigung ziemlich gut pragmatisch erläutern — beim Staat dagegen überhaupt nicht.

Wenn ich mich bei dir entschuldige, dann tue ich zwei Dinge. Erstens zeige ich eine Überzeugung betreffend meines Handelns an; dazu gehört natürlich eine Beschreibung des rationalen (also auch ethischen) Status dieses Handelns: Ich akzeptiere, dass ich es nicht hätte tun sollen. Zweitens beantrage ich (sozusagen) die Wiederaufnahme normaler Beziehungen nach oder trotz des zugegebenen Handelns. Das mache ich gewöhnlich, indem ich implizit oder explizit anbiete, dafür zu sorgen, dass so etwas sich nicht wiederholt.

Die Bitte um Entschuldigung hat sich jedenfalls etabliert als Handlung mit genau dieser pragmatischen Signifikanz, jeder versteht sie und jeder kann damit ganz gut umgehen.

Bei Staaten dagegen kann man einfach nicht von einer “etablierten Praxis des Sich-Entschuldigens” sprechen. Viel zu viele Fragen sind offen. Allen voran die Frage der Beziehung zwischen Staats-Handeln und individuellem Handeln. Wessen Handeln wird eigentlich zugegeben bzw. bewertet? Das der Staatsorgane? Aller? Der Mehrheit? Einiger? Des Staates als ganzen? (Was hieße das?) Und natürlich die Frage, für wen genau der Antrag auf Wiederaufnahme normaler Beziehungen gedacht ist: Für den Staat? (Was hieße das?) Für seine Bürger? Für die Schuldigen? Im letzten Fall: Kann sich ein individuell Unschuldiger stellvertretend für die individuell Schuldigen entschuldigen? Ist das dann so, als ob sie selbst sich entschuldigt hätten? Man sieht schon: Es gibt einfach zu viele Unklarheiten, als dass man bei Staaten von einer “etablierten Praxis des Sich-Entschuldigens” sprechen könnte. Und deswegen verstehe ich es nicht.

Das zweite Rätsel besteht darin, dass Tadić darüberhinaus die “Verantwortung übernommen” hat, wie er wörtlich sagt. Auch das ist mir unklar. Wieso und inwiefern “übernimmt” er die “Verantwortung”? Nota bene: Er ist individuell wohl unbescholten und war alles andere als ein Kriegsminister oder Armeegeneral.

Schon im individuellen Kontext ist mir dieses Manöver des Verantwortung-Übernehmens unklar. Es liegt genau in der Mitte des grauen Bereiches zwischen der Beziehungskoordination der Sprecher einerseits und ihrer Rede über äußere Tatsachen andererseits. Einerseits bittet man mit dem “Verantwortung übernehmen” einfach um Entschuldigung, was wir beziehungspragmatisch ja schon untersucht haben. Andererseits aber legt man sich damit auf eine Aussage fest, die wahr oder falsch sein kann: nämlich dass man verantwortlich für etwas war oder ist, sei es für ein Schiffsunglück, für einen verbrannten Braten oder eben für ein Kriegsverbrechen. Damit beschreibt man nicht einfach nur sein Handeln, sondern behauptet, dass es zur fraglichen Konsequenz (dem Schiffsunglück, dem Krieg) beigetragen hat. Die Standards der Wahrheit dieser letzteren Aussage variieren natürlich je nach Kontext: Mal ist die kausale Beteiligung zur “Verantwortlichkeit” hinreichend, mal nicht, mal müssen bestimmte Intentionen vorgelegen haben, mal reicht die Abwesenheit anderer Intentionen — und so weiter. Dennoch kann die Aussage wahr oder falsch sein. Und deswegen ist ein Satz wie “Ich übernehme die Verantwortung” eine Art Zwitter: Einerseits beziehungskoordinierende Floskel, andererseits sachliches und wahrheitsfähiges Urteil. Und das ist ein Nährboden für allerlei Unklarheiten. Im vorliegenden Fall nun ist alles ganz besonders unklar, denn Tadić ist eigentlich nach keinem gängigen Kriterium verantwortlich für den Krieg. Meint er also vielleicht das Amt des Präsidenten? Oder seinen Vorgänger? Oder sein Serbentum? Ich kapiere es nicht.

Vielleicht sollte man staatliche Entschuldigungen einfach nicht zu ernst nehmen. Es sind Sprechblasen. Gute Sprechblasen vielleicht, aber trotzdem Sprechblasen. Und wenn man darüber lange Blog-Artikel schreibt, verschwendet man viel zu viel Zeit. Mist.

Nachtrag vom 26. Juni:
Ich bin mir nicht mehr so sicher über den Wert dieses Postings, weil ich mittlerweile halb-überzeugt von zwei Argumenten von Mitautor Christian bin: Erstens gehöre das staatliche Um-Entschuldigung-Bitten einfach in ein anderes Sprachspiel als das individuelle Um-Entschuldigung-Bitten. Wir dürfen nicht den blöden Fehler machen anzunehmen, dass beide Sprechakte gleich sind oder ins gleiche Sprachspiel gehören, nur weil die gleichen Worte benutzt werden. Also sollten wir den staatlichen Sprechakt auch nicht mit den Standards des individuellen Sprechaktes messen. Das zweite Argument geht so: Zugegeben, einige Fragen bleiben bei dem staatlichen Sich-Entschuldigen offen. Na und? Wenn nicht alle praktischen Konsequenzen eines Sprechaktes klar sind, dann ist das nicht schlimm, solange einige von ihnen (nämlich die wichtigen) klar sind. Und einige halbwegs klare Konsequenzen gibt es ja.

Halb-überzeugt bin ich, wie gesagt. Aber ich möchte trotzdem meinen Eindruck registriert wissen, dass das neue kollektive Sprachspiel, in dem sich Staaten entschuldigen, mir dubios vorkommt, weil es in puncto Etabliertheit, Komplexität und Anbindung an nichtsprachliches Handeln so weit hinter das individuelle Sprachspiel zurückfällt, dass es mir wirklich schwerfällt, es überhaupt mit der Bezeichnung “Sprachspiel” zu adeln. Ist das gerechtfertigt — oder nur so eine akademische Befindlichkeit?

Kunst vs. Kleingeist

von Matthias Kiesselbach
Samstag, 16. Juni 2007
“Sie zerstören gerade ein Kunstwerk, wissen sie das?”
“Wir handeln im Auftrag vom Arbeitgeber. Das haben wir schriftlich.” [Tagesschau online]

Oh, wie wir das lieben! Die Kunst in der vergeblichen Revolte gegen die Kleingeisterei. Alle Online-Medien, fast alle Sender, die meisten Zeitungen und eine Reihe von Blogs lecken sich die Finger nach einer solchen Story, in der Kleinbürger im Auftrag der Bürokratie das Schöne vernichten.

Die chilenische Künstlerin Lotty Rosenfeld macht aus den Mittelstreifen auf einer Kasseler Straße Kreuze, als Zeichen des Todes, mit denen auf “unterschwellige Formen von Macht und Kontrolle” hingewiesen werden soll. Und die Kasseler Stadtreinigung macht die Kreuze wieder weg. Eine tragische Dialektik, in der die Gedankenlosigkeit siegt, aus der aber die Kunst umso glanzvoller als moralische Siegerin hervorgeht.

Die Künstlerin, die 1979 in Santiago de Chile ihre ersten Kreuze auf der Straße vor dem Präsidentenpalast Pinochets gemalt hat, um gegen die Dikatur zu protestieren, trägt es übrigens mit Fassung. Sie hat ja erstens das Video ihrer Aktion und zweitens das Video der ARD, deren investigative Journalisten die Stadtreiniger mit der Tragweite ihres obrigkeitshörigen Handelns konfrontierten. Außerdem hat sie die Unterstützung der documenta-Pressechefin Catrin Seefranz: “Genau dieser Akt der Repression gehört zu der Arbeit dazu. Und er gibt auch den Grund dafür ab.” [Tagesschau online]

Natürlich verschwindet hier irgendwie die Verschiedenartigkeit der Repression Pinochets und der Repression der deutschen Straßenverkehrsordung im sprachlichen Nebel. Aber wenn es um die unmenschliche Macht des alles durchdringenden Ordnungssystems und um die sisyphusartige Rebellion des freiheitsliebenden Individuums geht - dann sollte man über solche Lappalien wirklich hinwegsehen können.