Volksabstimmung über Schäubles Vorschläge!
8. Januar 2008Eugen Pissarskoi
Was will unser Bundesinnenminister? Matthias hat bereits in einer Artikelserie nach einer Antwort danach gesucht. Kürzlich hielt Wolfgang Schäuble eine Rede, in der er dies zu erläutern versuchte. Ich will daher die von Matthias begonnene Debatte aufgreifen und Schäubles Argument rekonstruieren. Ich glaube, dass das Argument vom Innenminister sehr ernst genommen, aber nicht ohne Weiteres akzeptiert werden sollte.
Erste Rekonstruktion
Das Argument lautet:
- Wenn die angestrebten Maßnahmen — Legitimierung der Onlinedurchsuchungen, flächendeckende Videoüberwachung, automatische Ablesung der Autokennzeichen, Bundeswehreinsatz im Inneren — nicht umgesetzt werden, wird der Staat es nicht schaffen, den internationalen Terrorismus von einer Ausbreitung in Deutschland abzuhalten, die Internet-Kriminalität zu verfolgen oder zu verhindern und Autodiebstähle aufzuklären.
- Wenn der Staat es nicht schaffen wird, den internationalen Terrorismus von einer Ausbreitung in Deutschland abzuhalten, die Internet-Kriminalität zu verfolgen oder zu verhindern und Autodiebstähle aufzuklären, wird der Staat seiner Schutzpflicht den Bürgern gegenüber nicht nachkommen.
- Wenn der Staat seiner Schutzpflicht den Bürgern gegenüber nicht nachkommt, dann verkürzt sich die Freiheit dieser Bürger sehr stark, denn sie werden viele ihrer Freiheiten nicht wahrnehmen, wenn ein gewisses Maß an Sicherheit nicht gewährleistet ist (z.B. werden sie sich an bestimmte Orte nicht trauen, sie werden Internetverkehr meiden etc.)
- Die Freiheitsverkürzung, die aus der Vernachlässigung der Schutzpflicht resultiert, ist unkontrolliert.
- Also: Wenn die angestrebten Maßnahmen nicht umgesetzt werden, dann verkürzt sich die Freiheit sehr stark und unkontrolliert.
- Die angestrebten Maßnahmen „verkürzen“ die Freiheit in einem gewissen Maße.
- Die Freiheitsverkürzung durch die angestrebten Maßnahmen ist kontrolliert, da sie vom Rechtsstaat vorgenommen wird und in dessen Rahmen kontrolliert werden kann.
- Es ist besser, in einem gewissen Maße die Freiheit kontrolliert durch den Rechtsstaat zu verkürzen als die Freiheit sehr stark und unkontrolliert einschränken zu lassen.
- Also ist es besser, die angestrebten Maßnahmen umzusetzen als sie nicht umzusetzen.
Die problematische Prämisse in diesem Argument ist die Prämisse (1). Sie besagt, dass die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden müssen, damit der internationale Terrorismus von Deutschland ferngehalten und die Internetkriminalität unterbunden wird. Doch woher kann der Innenminister genau wissen, dass ausgerechnet diese Maßnahmen die von ihm befürchteten Gefahren verhindern, und vor allem: Woher kann er wissen, dass ohne die Umsetzung seiner Vorschläge der Terrorismus sich tatsächlich ausbreiten wird?
Bessere Rekonstruktion
Was Schäuble vermutlich meint (bzw. meinen sollte, um glaubwürdig zu sein), ist die folgende Aussage:
-
Wenn die angestrebten Maßnahmen nicht umgesetzt werden, besteht das Risiko, dass der Terrorismus sich ausbreitet und entsprechend besteht das Risiko, dass der Staat seiner Schutzpflicht den Bürgern gegenüber nicht nachkommen können wird.
Der Innenminister weiß nicht, was geschehen wird, wenn die von ihm angestrebten Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Vielmehr befürchtet er, dass etwas geschehen wird, was verhindert werden sollte. Und das bereitet ihm Sorgen.
Damit die Konklusion aus den Prämissen folgt, muss nun auch die Prämisse (8) verändert werden:
-
(8*) Es ist besser, in einem gewissen Maße die Freiheit kontrolliert durch den Rechtsstaat zu verkürzen als das Risiko einzugehen, dass die Freiheit sich stark und unkontrolliert verkürzt.
Die Konklusion bleibt die gleiche.
In der neuen Version des Argumentes ist die Prämisse (8*) am meisten umstritten. Doch sie formuliert sehr deutlich das Problem, um das es geht: Wir müssen die Entscheidung darüber treffen, ob wir bereit sind, ein Risiko einzugehen oder ob wir lieber auf einen Teil unserer Freiheiten verzichten.
Diskussion des Argumentes
Ist diese Prämisse wahr? Stimmt es, dass es besser ist, die von Schäuble geforderten Freiheitseinschränkungen in Kauf zu nehmen als sich dem bestehenden Risiko auszusetzen? Nun, das hängt zum einen vom Risiko ab und zum anderen von unserer gesellschaftlichen Riskobereitschaft. Ist das Risiko von terroristischen Anschlägen und einer Ausbreitung der Internetkriminalität sehr hoch, ist vermutlich die Prämisse (8*) wahr. Oder wenn unsere Gesellschaft sehr sicherheitsverliebt ist, das heißt, wenn auch geringe Sicherheitsrisken ihr großes Unwohl bereiten, ist vermutlich diese Prämisse wahr. Doch wie kann man beurteilen, wie groß das Risiko und wie risikoscheu die deutsche Bevölkerung ist?
Viele von uns hätten es gern, dass man die Höhe des Risikos als eine Zahl, beispielsweise eine objektive Wahrscheinlichkeit angibt. Ich glaube jedoch nicht, dass es möglich ist, für das Risiko eines terroristischen Anschlages oder die Ausbreitung der Internetkriminalität eine objektive Wahrscheinlichkeit anzugeben. Denn in beiden Fällen handelt es sich um einmalige Ereignisse.
Manchmal trifft man jedoch Aussagen wie (*) ”Die Wahrscheinlichkeit eines terroristischen Anschlages ist 80%”. Solche Aussagen verstehe ich als Äußerungen, in denen der Überzeugungsgrad des Sprechers zum Ausdruck gebracht wird. Umformuliert bedeutet (*) soviel wie „Der Sprecher von (*) ist auf einer Skala zwischen „nicht überzeugt“ (=0) und „überzeugt“ (=1) zu einem Grad von 0,8 von einem terroristischen Anschlag überzeugt“.
In diesem Fall bringt Herr Schäuble mit der Zustimmung zu Prämisse (8*) zum Ausdruck, dass er die Gefahr von terroristischen Anschlägen und von Ausbreitung von Internetkriminalität für derart hoch einschätzt, dass er die Nachteile der Freiheitsverkürzung, die aus den von ihm angestrebten Maßnahmen resultieren würden, für geringer hält. Das mag eine interessante Auskunft über das Überzeugungssystem von Wolfgang Schäuble sein. Ich halte es aber für bedenklich, die Entscheidung darüber, ob es besser ist, das Risiko einzugehen oder Freiheiten zu verkürzen, auf den subjektiven Überzeugungen des Innenministers beziehungsweise seines Umfeldes (das sind vermutlich hohe Polizei- und Geheimdienstbeamte) zu gründen. Denn die Überzeugungen dieser Menschen können verzerrt sein, weil diese Menschen die meiste Zeit ihres Berufsalltags mit der Kriminalität zu tun haben. Es ist ihre Aufgabe, überall Gefahr lauern zu sehen, um auf diese Gefahr schneller reagieren zu können. Menschen, deren Aufgabe es ist, überall Gefahr zu vermuten, sind vermutlich keine verlässlichen Schätzer dieser Gefahr.
Wo stehen wir nun? Das modifizierte Argument vom Innenminister scheint nicht einfach falsch zu sein. Vielmehr ist es schwer, den Wahrheitswert der vierten Prämisse einzuschätzen, denn es gibt keine verlässlichen Schätzer des Risikos von terroristischen Anschlägen. Was also tun?
Was tun?
Ich glaube nicht, dass es möglich ist, eine objektive Einschätzung des Risikos von terroristischen Anschlägen oder von der Ausbreitung der Internetkriminalität anzugeben. Ich bin überzeugt, dass uns nichts anderes bleibt, als unsere Entscheidung darüber, ob es besser ist, auf Freiheiten zu verzichten, oder Gefahren abzuwehren, auf subjektiven Einschätzungen dieser Gefahren zu gründen. Ich glaube aber, dass in diese Entscheidung die Einschätzungen möglichst vieler Bürger einbezogen werden sollten. Am besten wäre eine Volksabstimmung. Die Aufgabe des Innenministers bestünde dabei nicht darin, seine subjektiven Einschätzungen kundzutun, sondern dafür zu sorgen, dass an die Öffentlichkeit möglichst viele Informationen gelangen, die die Qualität der subjektiven Einschätzungen der Bürger verbessern könnten. Das heißt, die Geheimdienste müssen ihr Wissen (soweit es möglich ist) offen legen, die Polizei ebenfalls, aber auch kritische Anwälte, Menschen, die die Gefahr für nicht hoch einschätzen. Dann könnten alle Menschen sich ein Urteil über die Gefahrenlage bilden, sie mit ihrer Risikobereitschaft abstimmen und auf dieser Grundlage entscheiden, ob sie der vierten Prämisse im obigen Argument zustimmen oder nicht.
In der in der ZEIT veröffentlichten Rede hat aber Herr Schäuble vielmehr darauf beschränkt zu wiederholen, dass er das Risiko von terroristischen Anschlägen für sehr hoch ansieht. Solange dies die subjektive Einschätzung vom Innenminister bleibt, sollten wir sie zur Kenntnis nehmen, aber keineswegs die von ihm gezogene Konklusion akzeptieren.

Also.Erstens. Schäubles nutzt hier das in der Rhetorik bekannte - und verachtete - Dammburchargument[1]. Diese sind deshalb verachtet, weil sie in der Regel auf einer Reihe von Prämissen aufbauen, die allesamt sehr wage sind und nur in der Aneinanderreihung und der masiven negativen Konsequenz an Gewicht zu gewinnen scheint.
Zweitens. Muss ja auch Herr Schäuble die Verhältnismäßigkeit wahren. Dazu nur Zwei Zahlen.
Tote bei den Anschlägen vom 11. Septemter: 3000. [2]
Verkehrstot in Deutschland 2006: 5000. [3]
Drittens: ich persönlich erachte Volksabtimmungen als kein demokratisches Werkzeug, da sie weder den Minderheitenschutz beachten, noch die vergangenen und zukünfitgen Bürger repräsentieren. Und gerade letztere sind in diesem Zusammenhang recht relevant.
[1] http://de.wikipedia.org/wiki/Dammbruchargument
http://en.wikipedia.org/wiki/Slippery_slope
[2] http://en.wikipedia.org/wiki/September_11,_2001_attacks
[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrstote
zu erstens:
So wie ich das Argument von Schäuble rekonstruiert habe, ist es kein Dammbruchargument. In Dammbruchargumenten folgert man aus Prämissen, die ungefähr die folgende Form aufweisen:
p ist ein erster Schritt zu q.
Wenn wir p zulassen, wird es nicht möglich sein (oder sehr schwer sein), q zu vermeiden. Oder metaphorischer: Wenn wir p zulassen, geraten wir auf eine schiefe Ebene, die zu q führt.
q soll vermieden werden.
auf die Konklusion:
Also soll darf auch der erste Schritt nicht getan werden.
(aus diesen Prämissen folgt die Konklusion nicht, es bedarf noch weiterer „Brückenprämissen“, die lasse ich mal aus)
Das rekonstruierte Argument von Schäuble hat diese Form eindeutig nicht.
zu drittens:
Es kann sein, dass alle Volksabstimmungen, die es bisher gab, den Minderheitenschutz nicht beachtet haben. Dies ist aber, glaube ich, kein prinzipielles Problem von Volksabstimmungen. Wenn es gewünscht wird, in einer Volksabstimmung bestimmten Minderheiten bestimmte Sonderrechte zu gewähren oder ihre Stimmen anders zu gewichten, kann dies doch getan werden.
Zu zukünftigen Generationen: Es ist richtig, dass in einer Volksabstimmung nicht gewährleistet ist, dass die Interessen der in der Zukunft lebenden Menschen berücksichtigt werden. Hieraus folgt aber nicht, dass die Interessen zukünftiger Generationen tatsächlich nicht vertreten werden. Denn es könnte sein, dass viele heutige Bürgerinnen und Bürger das Wohl der nach ihnen lebenden Menschen bedenken.
Aber ich stimme Dir zu, dass Du auf einen wunden Punkt hinweist – so recht wissen wir nicht, wie die Rechte zukünftiger Generationen gewahrt werden sollen. Eine Möglichkeit, ist zum Beispiel, auch Kindern die Teilnahme an einer Volksabstimmung zu erlauben. Denn sie sind am ehesten die Vertreter der zukünftigen Generationen.
Generell glaube ich jedoch, dass, wie auch immer die Vorschläge zur Wahrung von Rechten zukünftiger Generationen aussehen mögen, gegen eine Volksabstimmung werden sie nicht sprechen. Denn die Interessen der in der Zukunft lebenden Menschen müssen durch die heute lebenden Menschen wahrgenommen werden. Und da glaube ich, ist es immer besser, die Vertretung der zukünftigen Menschen möglichst vielen heute lebenden Menschen zu überlassen, anstatt diese Vertretung einer Gruppe von heutigen Menschen zu überlassen.
Ineressanter Ansatz, der am Schluss zur zentralen politischen Frage führt: Wie lässt sich die Gefahrenlage definieren? Für mich liegt der problematische Kern der Debatte darin, dass diejenigen, die ein Interesse an verschärften Sicherheitsgesetzen haben, gleichzeitig für die Sicherheit verantwortlich sind und so einen Informationsvorsprung haben. Diesen Informationsvorsprung werden sie um keinen Preis aufgeben.
Abstimmungen über sicherheitspolitische Maßnahmen halte ich jedoch für gefährlich. Die meisten Gesetze, um die es hier geht, betreffen die Grundrechte, die aus gutem Grund elementarer Bestandteil des Demokratiebegriffes des Grundgesetzes sind, also nicht durch Mehrheitsentscheidungen verändert werden können. Schäuble selbst beruft sich irrigerweise auf seine demokratische Legitimation, wenn er verfassungsmäßig garantierte Grundrechte einschränken will.
Ich habe mich aus einer eher politiktheoretischen Sicht mit der Rede befasst: http://www.sicherheitsstaat.de/?p=73.
(1) Zur Risikoeinschätzung ist der Vergleich mit der Verkehrsunfall-Statistik ganz brauchbar. Bei 5000 Verkehrstoten pro Jahr und einer Lebenserwartung von 80 Jahren ergibt sich bei 80 Mio Einwohnern in Deutschland ein Risiko von (5000*80) / 80.000.000 =0,005. Das Risiko, im Laufe eines Lebens von 80 Jahren an einem Verkehrsunfall zu sterben ist 0,5 Prozent.
Eine ähnliche Rechnung lässt sich mit dem Risiko eines terroristischen Anschlages erstellen. Für zukünftige Werte müssen allerdings Schätzungen herhalten.
(2) Die logische Verbindung zwischen den Maßnahmen (Datenerhebung und -speicherung) und dem gewünschten Erfolg (Verhinderung von Anschlägen) ist erklärungsbedürftig. Gerade Selbstmordanschläge lassen sich auf diese Weise nicht verhindern, sondern allenfalls nachträglich analysieren.
@Eugen Pissarskoi:
“Das Unterlassen der Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist ein erster Schritt zur unkontrollierten Einengung unserer Freiheiten”.
So passend formuliert?
Also ich will wirklich nicht erbsen zählen, es ist schließlich schon eine Weile her, dass ich mich mit Argumentationstheorie und Rhetorik beschäftigt habe. Aber.
Schäubles Gesamtargumentation von den Punkten 1-9, wie sie hier nachvollzogen wird ist als Ganzes in der Tat kein Dammbruchargument. Aber ich würde schon sagen, dass die Argumentationskette 1-4 bzw. 5 schon ein Dammbruchargument ist, weil die Übergänge von 1-4 jeweils eine Kausalität postulieren, die mehr als zweifelhaft ist. Was besonders deutlich wird, wenn man 5 liest und “mal so tut” als hätte man die Punkte 1-4 nicht gelesen.
Und bricht das Ende der schiefen Ebene, die Prämisse 5 weg, bricht ja das ganze Argument ein. Oder hab ich doch irgendwas falsch verstanden?
@TickTrickundTrack:
Es lässt sich in der Tat eine Häufigkeitsaussage über bisherige Opfer von Terrorismusanschlägen angeben, genauso wie sich solche Häufigkeitsaussagen über Verkehrstote berechnen lassen. Doch ich glaube, dass solche Angaben in hier diskutiertem Fall irrelevant sind.
Wenn Schäuble von der drohenden Gefahr einer Ausbreitung von terroristischen Anschlägen spricht, spricht er doch gerade davon, dass er daran glaubt, dass die bisherige Häufigkeit von Anschlägen sich ändern könnte. Es geht also um die Häufigkeit von zukünftigen Opfern. Und genau die Schätzungen über die zukünftige Anschläge sind strittig. Ich glaube nicht, dass es möglich ist, die Anzahl der zukünftigen Anschläge zu schätzen. Auch die so genannten „Sicherheitsexperten“ können das nicht. Deswegen halte ich es für falsch, solche geschätzten Häufigkeitsangaben dafür zu verwenden, um die von Schäuble angestrebten Maßnahmen zu rechtfertigen.
@stk und ben:
Man kann das Argument von Schäuble in Form eines Dammbruchargumentes rekonstruieren. Zum Beispiel indem man die erste Prämisse durch die von stk formulierte Prämisse ersetzt und dann die anderen Prämissen entsprechend anpasst. Doch wozu soll man das machen? Du, ben, schreibst ja selber, dass die meisten Dammbruchargumente nicht überzeugend sind?
Ich habe versucht, die Rede von Schäuble möglichst ernst zu nehmen und ihr ein möglichst starkes Argument zu entnehmen. Das starke Argument ist kein Dammbruchargument, sondern verweist auf gewisse mögliche Folgen, die die meisten von uns für unerwünscht halten (nämlich Ausbreitung des internationalen Terrorismus und der Internetkriminalität). Und mich interessiert die Frage: Wie kann man mit jemandem diskutieren, der daran glaubt, dass in der Zukunft etwas Schlimmes geschehen wird, der aber nicht klar belegen kann, dass dieses schlimme Ereignis auch eintreten wird?
Das hat doch nichts mit Dammbrüchen zu tun.
Ah. Jetzt verstehe ich. Zumindest ein bischen besser.
*grübel*
Eugen, ich finde deine Argumentation im Abschnitt “Diskussion des Argumentes” nicht vollständig überzeugend. Du rekonstruierst dort Aussagen über die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Terroranschläge als sog. “subjektive Überzeugungen”. Doch was genau soll das heißen? Sind nicht alle Überzeugungen subjektiv? Und beziehen sich nicht auch alle Überzeugungen auf das Sosein der Welt und können also richtig und falsch sein? Und gilt das nicht ebenso für die Überzeugungnen von Schäuble? (Schließlich handelt es sich hier nicht um Geschmacksurteile oder Verwandtes.) Sicher können sich Überzeugungen im Grad ihrer Gewissheit unterscheiden, der sich aus Qualität und Quantität der zugrundeliegenden Daten ergibt. Und da mögen die Überzeugungen Schäubles auf dünnem Eis gebaut sein. Aber ein kategorialer Unterschied zu anderen Überzeugungen, wie du es hier andeutest, besteht meiner Meinung nach nicht.
Und: Wenn das Eis auch dünn sein mag, so ist dort dennoch Eis vorhanden, denke ich. Denn es gibt schon Hinweise, aufgrund derer man sinnvoll Spekulationen über die Wahrscheinlichkeit künftiger Terroranschläge anstellen kann… wenn es auch schwierig sein mag dabei zu gut gerechtfertigten Ergebnissen zu gelangen.
Zunächst einmal: Klasse Blog, tolle Analyse!
Nun das Aber: Kann die Lösung, eine Volksabstimmung sein? Das hängt davon ab, ob das, worüber mit Mehrheit entschieden werden soll, überhaupt für eine Mehrheitsentscheidung verfügbar ist. Zum Beispiel sind die Grundrechtsartikel unserer Verfassung aus gutem Grund nicht verfügbar. Sie können mit keiner Mehrheit verändert werden. Der Hintergrund ist eine ethische Festlegung: bestimmte unveräußerliche Rechte des *Einzelnen* sind auch für demokratisch legitimierte Entscheidungen unantastbar.
Deshalb kann man nicht einfach Summarisch die “Einschränkung von Freiheiten” zur Abstimmung stellen, ohne genauer zu untersuchen, ob nicht etwas darunter fällt, das die Einschränkung unveräußerlicher Rechte von Individuen bedeutet. Zum Beispiel die Duldung von Folter. Folter verletzt die Menschenwürde, deshalb wäre eine Entscheidung zu foltern auch dann illegitim, wenn alle Bewohner eines Landes bis auf den einen, der zu foltern wäre, dem in freier und geheimer Wahl zustimmen würden.
Zu den unveräußerlichen Grundrechten gehören aber auch Persönlichkeitsrechte, die Unverletzlichkeit der Wohnung, der Schutz des Brief- und Fernmeldegeheimnisses, die informationelle Selbstbestimmung. Sie gelten zwar nicht absolut, sondern Eingriffe sind möglich. Allerdings müssen dafür Bedingungen erfüllt sein:
1. Geeignetheit
Der Eingriff in individuelle Grundrechte muss geeignet sein, die beabsichtigte Wirkung zu erzielen, z.B. die Gefahr des Terrorismus tatsächlich senken können. Kann ein Mehrheitsentscheid diese Geeignetheit belegen? M.E. nicht. Das geht nur durch Experten, eventuell durch einen Versuch, indem man z.B. ein Gesetz zeitlich befristet und seinen Erfolg misst (wie z.B. die Kronzeugenregelung)
2. Angemessenheit
Steht der Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zu dem, was er erreicht? Hierbei werden aber nicht die hehren Ziele der Maßnahme (weniger Terroranschläge) in die Waagschale zu werfen sein, sondern das, was die konkrete geplante Maßnahme tatsächlich erreicht im Vergleich zu alternativen, milderen Mitteln. Im Konkreten wird es schwieriger, nachzuweisen warum die Methoden und Befugnisse, mit denen bisher Verdächtige ermittelt und Gefahren abgewendet wurden, nicht mehr ausreichen sollen. Meist konstruieren die Befürworter fiktive Fälle, die man ohne vertieftes technisches Wissen und Kenntnis der Abläufe bei Polizei und anderen Behörden nicht verstehen kann.
Für die Frage der Angemessenheit könnte eine Meinungsumfrage aber immerhin Hinweise geben, wenn sie nur abfragt, wie der Eingriff in ihre Grundrechte von den Betroffenen bewertet wird. Die Abwägug wird man m.E. auch nicht zur Abstimmung stellen können, denn eine solche Frage würde so detailreich und kompliziert ausfallen müssen, dass sie keiner versteht.
3. Zumutbarkeit
Die Maßnahme muss außerdem und unabhängig von den Bedingungen zu 1. und 2. allen unmittelbar betroffenen zumutbar sein. Dass das nicht in einer Mehrheitsentscheidung abfragbar ist, versteht sich von selbst.
@Daniel
Der Unterschied, auf den ich aufmerksam machen wollte, besteht nicht zwischen subjektiven und nicht-subjektiven Überzeugungen. Ich weiß auch nicht, was mit nicht-subjektiven Überzeugungen gemeint sein könnte. Vielmehr habe ich zwei unterschiedliche Verständnisse von „Wahrscheinlichkeit“ auseinander halten wollen:
(a) objektive Wahrscheinlichkeit: das ist Wahrscheinlichkeit im Sinne von relativer Häufigkeit von Ereignissen. Ein berühmtes Beispiel hierfür ist das Würfeln. Nach dieser Interpretation bedeutet eine Aussage wie „Die Wahrscheinlichkeit, dass ich beim einmaligen Würfeln eines sechs-kantigen Würfels ein Auge würfele, beträgt 1/6“ soviel wie: „Wenn ich unendlich oft den Würfel würfele, werde ich im Schnitt alle sechs Mal ein Auge würfeln“.
(b) subjektive Wahrscheinlichkeit: Nach dieser Interpretation meint man mit „Wahrscheinlichkeit“ den „Gewissheitsgrad von Überzeugungen.
Wenn wir nun über die Wahrscheinlichkeit von zukünftigen Terroranschlägen reden, reden wir über subjektive Wahrscheinlichkeit und damit über Gewissheitsgrade von Überzeugungen. Ich wollte betonen, dass ich es für problematisch halte, den Gewissheitsgrad von Schäubles Überzeugungen bezüglich eines zukünftigen Terroranschlages dafür zu nehmen, um zu beurteilen, ob die von ihm vorgeschlagenen Sicherheitsmaßnahmen angebracht sind.
@doorie
Deinen Einwand verstehe ich folgendermaßen:
Die von Schäuble geforderten Sicherheitsmaßnahmen schränken Grundrechte ein, die nur unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden dürfen. Um kompetent entscheiden zu können, ob diese Bedingungen zutreffen, bedarf es eines umfangreichen Fachwissens. Die meisten Menschen haben keine (zeitlichen) Ressourcen, um sich dieses Fachwissen anzueignen. Deswegen werden sie nicht kompetent entscheiden können und daher wäre eine Volksabstimmung problematisch.
Ich halte diesen Einwand für sehr gewichtig. Ich bin mir aber unsicher, ob ich ihn teile. Der Grund dafür ist, dass ich mir vorstellen kann, dass die Gesellschaft es lernt, mit der Komplexität der Problematik umzugehen. Die Möglichkeit, über die Einschränkung von Grundrechten zu entscheiden, könnte bestimmte gesellschaftliche Mechanismen auslösen, die dazu führen würden, dass alle Gesellschaftsmitglieder eine einfache Möglichkeit bekommen, sich zu informieren. Beispielsweise könnten sich Interessenvertretungen ausbilden, die die Aufgaben übernehmen würden, Menschen mit dem nötigen Fachwissen zu versorgen. Die Sicherheitsbeamten, die heute für die Einführung der Maßnahmen plädieren, würden sich gezwungen sehen, einfache Menschen von deren Notwendigkeit zu überzeugen und würden dann hierfür wichtige Informationen offenbaren, die sie heute geheim halten, da sie ja nicht die Bevölkerung, sondern nur den Innenminister auf ihre Seite zu ziehen brauchen.
Aber ich gestehe zu, dass es auch möglich ist, dass die Sicherheitsbeamten ihren Informationsvorsprung dazu nutzen würden, die Bevölkerung nicht über Aufklärung, sondern über Einschüchterung auf ihre Seite zu ziehen. Welche dieser Möglichkeiten sich eher realisieren lässt, kann ich nicht beurteilen und bleibe daher bezüglich Deines Einwandes agnostisch.
Ich nehme ihn aber zum Anlass, mir Gedanken darüber zu machen, ob und wie man es sicherstellen könnte, dass die Bevölkerung aufgeklärt an einer solchen Abstimmung teilnimmt.
zu Eugen:
Ok, was du mit subjektiven Überzeugungen meinst, hab ich jetzt verstanden. Nun behaupte ich jetzt aber einfach mal, dass in dieser Frage (der Frage nach der Wahrscheinlichkeit künftiger Terroranschläge) Aussagen über die objektive Wahrscheinlichkeit wohl nicht ohne weiteres getroffen werden können. Dazu verändern sich Situation und Rahmenbedinungungen zu schnell. Würdest du dem zustimmen? Wenn ja, bleibt uns nichts anderes als die von dir genannten “subjektiven Wahrscheinlichkeiten”, ich nenne es Abschätzungen der Wahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse. Und genau das tut Schäuble und verwendet diese Abschätzung als Baustein in seiner Argumentation.
Man könnte ihm jetzt ankreiden, dass er sich dabei nicht hinreichend informiert, Fakten selektiv bewertet hat oder sonstwie Fehler beim Erheben seiner Einschätzung begangen hat.
Aber man kann ihm doch nicht vorwerfen, eine solche Abschätzung überhaupt vorzunehmen, bzw. man kann das nicht als Schwäche seines Arguments bezeichnen.
… denke ich.
Ist die Materie nur einfach zu kompliziert für eine Volksabstimmung? (@ Eugen)
Wenn Du mich so verstanden hast, hast Du mich missverstanden. Es gibt für bestimmte Fragen keine besseren Experten als die Betroffenen, zum Beispiel für die Frage ob und inwieweit eine Maßnahme eine Wohltat oder ein Übel ist. Die Stärke der Demokratie ist ja, dass sie Mechanismen hat, den Willen der von einer (geplanten) Maßnahme Betroffenen abzurufen. Das ist allemal zielführender, als darüber Spekulationen anzustellen.
Aber ich weise auf zwei Probleme hin: 1. Wessen Willen soll gelten, der jedes Einzelnen Betroffenen oder der der Mehrheit? Wenn die Mehrheit entscheidet, Eugen zahlt jedem von uns 10 Euro, dann ist da etwas nicht in Ordnung mit dieser Entscheidung, oder nicht? Den dem, was eine Mehrheit Einzelnen zumuten darf, sind Grenzen gesetzt, teilweise absolute Grenzen (Menschenwürde, daraus folgendes Folterverbot, Todesstrafe, etc.).
Und mein zweiter, in meinen Augen längst nicht so gewichtiger Einwand, ist der, dass es sich um eine Abwägungsentscheidung handelt. Auch wenn Schäuble einfache Worte wie Terrorbekämpfung und Eingriff benutzt, meint er doch im Konkreten hoch komplizierte technische und rechtliche Prozesse, und ich würde mal frech behaupten, mindestens die technische Seite versteht er selbst nicht, die rechtliche m.E. falsch.
Wenn ich eine Abwägungsentscheidung treffen muss, brauche ich dazu möglichst umfassende Kenntnis. Wie funktioniert zum Beispiel die so genannte Online-Durchsuchung tatsächlich? Welche Risiken gibt es? Wie hoch ist überhaupt die Chance, dass das bei versierten Kriminellen funktioniert? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass unschuldige Betroffen sind? Wie sind ggf. die Folgen für diese? Sind diese Folgen wieder gut zu machen? etc.pp.
Um eine Entscheidung zu treffen, die diesen Namen verdient, müsste man den ganzen Katalog der von Schäuble vorgeschlagenen Maßnahmen aufdröseln und einzeln bewerten, jeweils sorgfältig abgeklopft auf Chancen und Risiken. Diese Mühe macht sich aktuell noch nicht einmal der Gesetzgeber. Bei Anhörungen im Deutschen Bundestag wird Expertenrat oft in den Wind geschlagen, manches Ergebnis wäre durch Würfeln vielleicht schneller und auch nicht mit schlechterer Qualität zustande gekommen denn durch Beratungen. Hier liegt der eigentliche Skandal, denn die Volksvertreter haben die Aufgabe, diesen wichigen Abwägungsdiskurs für uns stellvetretend zu führen. Wer sonst soll sie übernehmen?
Ach ja, das Bundesverfassungsgericht. Über die mündliche Verhandlung über die Online-Durchsuchung habe ich gelesen, dass die Richter tief in die Materie eingestiegen sind und sich intensiv mit dem Thema befasst haben. So wie es die Volksvertreter hätten tun sollen. Ich finde das nur halb tröstlich.