Wie explizit muss unser Recht sein?
Schäubles “Denkanstoß” als Denkanstoß (Teil II)
19. Juli 2007 Matthias Kiesselbach
Wer weiß schon, was Wolfgang Schäuble im Schilde führt mit seinem “Denkanstoß”? Wir werden es wohl nie wirklich wissen, denn Schäuble ist nicht der Typ, den man wirklich kennen lernt. Aber wir können seinen Denkanstoß einmal ernsthaft diskutieren. Denn Schäuble wirft ein diskussionswürdiges Problem auf. In Teil I habe ich das Problem als eine Spannung zwischen drei respektablen Positionen zum Umgang mit bestimmten schwierigen ethischen Situationen beschrieben. Ich habe dort aber auch schon angedeutet, dass die für uns relevante Frage darauf hinausläuft, ob die dritte Position eine gute Idee ist oder nicht. Diesen Gedanken will ich in diesem zweiten Teil präzisieren — und dann eine erste Landkarte der Argumente skizzieren.
Zur Erinnerung: Die drei Positionen sind die folgenden. Position 1: Das Gesetz sollte uns in Bezug auf Notstandsituationen höchstens ganz allgemeine Vorschriften machen und uns selbst per effektiver Diskretion entscheiden lassen, was zu tun ist. Position 2: Das Gesetz sollte uns mit absoluten Verboten konfrontieren, damit wir wissen, wo wir stehen - trotz konterintuitiver Konsequenzen. Position 3: Das Gesetz sollte so feinkörnig wie möglich vorschreiben, wann welche Rechtsverletzung zu dulden bzw. gefordert ist.
Warum das Problem auf die Frage hinausläuft, wie explizit unser Gesetz sein sollte
Die meisten real-existierenden Rechtssysteme sind zwischen den Positionen eins und zwei angesiedelt. Das scheint zunächst sonderbar, sind doch diese Positionen so unterschiedlich wie Feuer und Wasser — wie kann ein Rechtssystem dazwischen liegen? Die Antwort ist, dass es einerseits eigentlich überall klare und absolute Verbote gibt, Menschen zu töten, foltern, enteignen etc. Andererseits erkennen die meisten Rechtssysteme Argumente an, deren Hauptprämisse besagt, dass in einer völlig außerhalb des normalen Gesetzesalltages liegenden Situation die normalen Rechtsstandards nicht als bindend angesehen werden müssen oder dürfen, wenn ihr Befolgen eindeutig schlimme Konsequenzen hätte. Es gibt also trotz absoluter Verbote im Gesetz meistens einen impliziten Umschlagpunkt, ab dem die klaren Verbote selbst von Richtern nicht mehr als bindend betrachtet werden. In Deutschland ist manchmal vom “übergesetzlichen Notstand” die Rede; doch selbst dort, wo man überhaupt nicht über diese Dinge redet (und auch kein Wort dafür hat, geschweige denn eine akademische Literatur darüber) können wir davon ausgehen, dass es so einen Umschlagpunkt gibt. Hier kann der Richter entweder den “übergesetzlichen Notstand” selbst in die Debatte einführen oder sich auf andere implizite oder explizite abstrakte Grundsätze seines Rechtssystems berufen, die im krassesten Notfall als Befreiung von den üblichen absoluten Festlegungen interpretiert werden können.
Der Grund der Existenz dieses Umschlagpunkts ist, dass die Praxis der Rechtsprechung eingebettet ist in die weitere moralisch-politische Praxis der Gemeinschaft — und kaum als sinnvolle Praxis zu verteidigen wäre, wenn sie keinen solchen Umschlagpunkt enthielte. Von einem Richter, Polizisten oder Minister kann zum Beispiel nicht verlangt werden, furchtbare Dinge zuzulassen, um relativ marginale Rechte zu schützen. (Es geht hier übrigens nicht bloß darum, dass es ab einem Punkt rational ist, das Gesetz zu missachten, sondern darum, dass in das Gesetz selbst Prinzipien eingebaut sind, die ab einem bestimmten Punkt den Verstoß gegen seine bis dahin absoluten Verbote gestatten - selbst, wenn sie nirgendwo gedruckt sind.) Wichtig ist: Dieser Umschlagpunkt bleibt unbestimmt. Wir können davon ausgehen, dass es ihn gibt. Aber er ist implizit, und ein gewöhnliches Rechtssystem wird diesen Punkt erst dann für erreicht erklären, wenn es soweit ist.
Mit diesen Gedanken verändert sich die Debatte — zumindest, wenn wir uns darauf konzentrieren wollen, halbwegs realistische Optionen zu diskutieren. Die wichtigste Frage ist nun nicht mehr: Welche der drei Positionen ist die beste? Sondern: Wollen wir vom Status Quo (zwischen Position eins und zwei, mit implizitem Umschlagpunkt) zur Position drei (in der alle Konditionen explizit sind)?
Ein Argument für ein expliziteres Gesetz
Wenn Schäuble explizitere rechtliche Antworten auf die Frage nach dem Verhalten im Notstand will, dann könnte er folgendes Argument im Sinn haben, das vor allem das Prinzip der maximalen Rechtssicherheit zitiert. Dieses Prinzip fordert, dass Akteure in Notstandsituationen sich auf Gesetze stützen können müssen, die so explizit wie möglich sind. Das Argument könnte wie folgt lauten:
- Das Prinzip der maximalen Rechtssicherheit ist in jedem Fall zu befolgen.
- Der Status Quo missachtet das Prinzip der maximalen Rechtssicherheit.
- Also ist der Status Quo abzulehnen.
Wer dieses Argument vertritt, der vertritt auch die Meinung, dass das Gesetz expliziter sein kann als es ist. Schäuble selber hat bestimmt schon einige Ideen dazu, wie ein besseres Gesetz aussehen könnte. Und deswegen kann er auch ein positives Argument aufstellen.
- Gesetz X ist klarer in Bezug auf den Umschlagpunkt als das Gesetz des Status Quo und daher nach dem Prinzip der maximalen Rechtssicherheit gegenüber dem Status Quo zu bevorzugen.
- Gesetz X ist nicht aus anderen Gründen abzulehnen.
- Also sollten wir Gesetz X verabschieden.
Das ganze hängt freilich am Wert der Rechtssicherheit. Über sie lässt sich wohl sagen, dass die meisten von uns in ihr ein Gut an sich sehen. Wer zusätzliche Argumente braucht, dem kann man mit zwei Erwägungen antworten, die ich hier aber nicht en detail diskutieren möchte. Einerseits ist Rechtssicherheit ein Garant für (wirtschaftliche, politische etc.) Effizienz. Andererseits — und das ist wohl relevanter in Notstandssituationen — ist Rechtssicherheit nah verwandt mit einem bestimmten Verständnis von Gleichbehandlung: Wo Rechtssicherheit herrscht, da kann ein Akteur immerhin davon ausgehen, dass persönliche Eigenschaften, die im Gesetz nicht als rechtsrelevante Faktoren erwähnt werden (zum Beispiel seine Hautfarbe,) keinen Einfluss auf seine Behandlung vonseiten der Autoritäten haben. Dass das wichtig sein kann, ist sicher schnell ersichtlich.
Argumente gegen ein expliziteres Gesetz
Ich habe die Argumente zunächst so schemenhaft gelassen, damit wir uns klar machen können, wo die Verteidigerin des Status Quo ihren schäublianischen Herausforderer angreifen kann. Hier sind ihre Möglichkeiten.
Erstens: Sie kann sich zum Prinzip der maximalen Rechtssicherheit äußern. Sie kann a) das Prinzip total ablehnen, b) fordern, es nicht immer zu befolgen und c) sie kann versuchen es zu desambiguieren (”maximal”, “so explizit wie möglich”: heißt das, bevor oder nachdem andere wichtige Prinzipien in Betracht gezogen wurden?)
Zweitens: Sie kann erklären, dass der Status Quo das Prinzip der maximalen Rechtssicherheit befolgt. (Das geht gut zusammen mit einer Lesart aus 1(c))
Drittens: Sie kann bezweifeln, dass Gesetz X in Bezug auf den Umschlagpunkt wirklich wesentlich klarer ist. (Dazu muss sie Gesetz X natürlich kennen.)
Viertens: Sie kann erklären, dass Gesetz X aus anderen Gründen abzulehnen ist. (Dazu muss sie Gesetz X natürlich wiederum kennen.)
Da ich hier kein Buch schreiben will, sondern einen Blog-Eintrag, schlage ich vor, dass wir uns auf zwei Punkte beschränken. Wichtig erscheint mir die vierte Attacke, und wichtig erscheint mir die Frage, ob es überhaupt expliziter geht als im Status Quo (das betrifft die zweite und dritte Attacke). Beginnen wir mit der vierten Attacke: Warum könnte das Streben nach einem expliziteren Gesetz prinzipiell abzulehnen sein? Ich kenne vier plausible Argumente.
1. Ausnahmen und Dammbrüche
Zwar wissen wir nicht genau, was für ein Gesetz der Gegner des Status Quo sich wünscht, aber einige generelle Erwägungen beruhen nicht auf seinem genauen Inhalt. Ich glaube, das Hauptproblem mit allzu expliziten Gesetzen im Allgemeinen besteht in psychologischen bzw. institutionellen Erwägungen. Das Problem ist bekannt als das Dammbruch-Argument. Wenn erst einmal eine Ausnahme des Folterverbotes verabschiedet ist, dann klafft — so seine Anhänger — ein gefährliches Loch im Gesetz, denn aus Gründen der Psychologie der Rechts-Interpreten und aus Gründen der institutionellen Soziologie des Rechtswesens wird dieses Loch immer größer werden. Manche Kommentatoren denken sogar, dass es aus Gründen der Logik der Rechtsprechung (oder der Gesetzgebung) größer wird. Wie dem auch sei: Die Sorge ist, dass nun immer weitreichendere Ausnahmen durchgesetzt werden können — und werden. Wer eine oder mehrere dieser Prämissen für plausibel hält, der wird sich nur ungern in Richtung expliziterer Konditionen im Recht bewegen. Umschlagpunkte, wenn es sie überhaupt geben muss, sollten für ihn implizit sein.
2. Bürokratie und Freiheit
Ein anderes, nicht-psychologisches, Argument geht davon aus, dass allzu klare Gesetze einen sehr viel tiefer gehenden Nachteil haben. Sie berauben uns dessen, was das Leben erst lebenswert macht, nämlich der Freiheit (in einer bestimmten Interpretation). Viele Leute denken, dass das Leben in modernen Gesellschaften schon stark genug reguliert ist, und dass der Versuch, es von jeglicher Kontingenz zu befreien, einer Missachtung des eigentlichen Wesens des Menschen gleichkommt. Dies alles sind freilich ziemlich vage Begriffe, aber wer einmal Nietzsche gelesen hat, der versteht vielleicht, worum es hier gehen kann. Ein Leben ganz ohne Gefahren, Abgründe und Kontingenz, so der Nietzscheaner, das ist ein Leben der Kleinbürger. Es ist ein Leben, in dem es unmöglich ist, Größe zu beweisen, Gefahren zu trotzen, Held zu sein. Nietzscheaner denken nun, dass explizite Gesetze die Tendenz haben, unser Leben in bisschen mehr in diese unschöne Richtung zu stoßen. Es gibt auch nicht-nietzscheanische Varianten dieses Argumentes, aber ich überlasse sie dem Leser.
3. Nicht berücksichtigte Fälle
Ein anderes, wiederum im weitesten Sinne psychologisches, Argument ist dieses: Einem Gesetzgeber, der im Gesetz alle möglichen Fälle genau kodifiziert, kann es passieren, dass er bestimmte mögliche Situationen vergisst oder übergeht. Hierin kann ein Problem gesehen werden. Zwar könnte man annehmen, dass in jenem Fall die Situation die gleiche ist wie im Status Quo. Der Interpret des Gesetzes — im schlimmsten Fall: der Polizist oder Bürger in der Notstandssituation — muss nun wieder entscheiden, ob der genannte Umschlagpunkt erreicht worden ist oder nicht. Aber aus Gründen der Psychologie ist es nicht unplausibel, dass diese Erwägung des Bürgers oder Polizisten hier erschwert oder verzerrt wird: Der Interpret wird die Auslassung im Gesetz in diesem Fall als stärkeren Grund gegen seine harte (rechts-verletzende) Entscheidung sehen als im Fall, in dem der Gesetzgeber gar keine genauen Konditionen formuliert hat. Das könnte zu einer schlechten Entscheidung führen.
4. Unbehagen an arbiträren Grenzen
Hier ist noch ein verwandtes Argument. Ein Gesetz X, das explizitere Konditionen enthält als das Gesetz des Status Quo, wird höchstwahrscheinlich Grenzen ziehen, die sich — in bestimmten Fällen — als falsch erweisen. Nehmen wir an, das Gesetz hantiert mit blanken Zahlen. Ab 100 Toten ist dieser oder jener Rechts-Bruch erlaubt. Das Problem ist: 100 Tote sind nicht gleich 100 Tote. Alle möglichen Faktoren (Intentionen, Alternativen, Methoden, Hintergründe etc.) spielen eine Rolle bei der tatsächlichen Bewertung einer Situation mit 100 Toten. Es wird immer Situationen geben, in denen sich eine gegebene Grenze als falsch erweist. Meistens ist es das, was wir meinen, wenn wir gesetzliche Kriterien als “willkürlich” kritisieren.
Die Argumente 3 und 4 können zudem noch (wie jge plausiblerweise kommentiert) verstärkt werden damit, dass die in ihnen zitierten Möglichkeiten den Gesetzgeber in die unangenehme Lage bringen können, das Gesetz erneut präzisieren zu müssen.
Wie explizit kann unser Gesetz sein?
Damit kommen wir zu unserer anderen Frage: ist es überhaupt möglich, die Konditionen klarer zu positionieren als sie im Status Quo sind? Einige Kommentare zum Teil I haben ja schon angedeutet, dass sie hier eher skeptisch sind. Sie könnten folgendes Argument im Auge haben: Die möglichen Szenarien, auf die ein Gesetz reagieren muss, sind in ihrer Anzahl unendlich. Um ihnen gerecht zu werden, bräuchten wir ein unendlich langes Gesetz. Hier liegt eine gewisse Parallele zum vorigen Argument.
So wie es steht, ist dieses Argument aber noch nicht überzeugend. Gesetze können unterschiedlich generell formuliert werden, und dass alle Gesetze interpretationsbedürftig sind, das wussten wir ja vorher auch schon. Das sind sie auch außerhalb schlimmer Notstandssituationen. Wer die Position drei vertritt, der möchte einfach dafür sorgen, dass das Gesetz sich so spezifisch wie möglich mit möglichen Notstandsituationen auseinandersetzt. Das scheint mir keine per se unsinnige Forderung zu sein.
Andererseits könnten wir hier ein genuines Problem haben. Es ist dieses: Die möglichen Bedrohungsszenarien sind dermaßen unterschiedlich, dass das Gesetz sehr lang und komplex wird und dass dadurch die Chance von nicht berücksichtigten Fällen oder die Chance von berechtigten “Willkür”-Vorwürfen steigt, die wir gerade eben diskutiert haben. Ich bin mir nicht sicher, wie plausibel dies ist, aber es wäre auf jeden Fall ein Argument der ersten Art: Es sagt, dass ein gutes Gesetz nicht allzu explizit sein kann, bzw. ein allzu explizites Gesetz nicht besonders gut. Nicht, dass es nicht möglich ist, die Dinge expliziter zu regeln.
Ich glaube, wir sollten akzeptieren, dass es durchaus möglich ist, ein Gesetz zu schreiben, was sehr viel Genaueres über Gefordertes, Erlaubtes und Verbotenes im Notstand sagt. Zwar bleiben Fälle möglich, zu denen sich das Gesetz gar nicht äußert. Zwar bleiben Plausibilitätsbedenken in anderen Fällen. Aber es wird eine Menge von Fällen geben, in denen das explizite Gesetz uns tatsächlich relevante Regeln an die Hand gibt, auf die wir unsere konkrete Entscheidung im Notstand stellen können. Dies kann tatsächlich, so profan uns das erscheint, durch blanke Zahlen geschehen. Die Frage ist, ob wir das wollen. Hier stehen, so scheint es mir, vor allem Erwägungen der Rechtssicherheit gegen eine Reihe initial plausibler Argumente gegen allzu expliziter Argumente. Ich werde im dritten und letzten Teil ein paar Dinge zu den hier nicht besprochenen Argumenten sagen, die hier eröffneten Stränge wieder zusammenbinden — und versuchen, aus alledem insgesamt schlauer zu werden.
Ein Kommentar zu “Wie explizit muss unser Recht sein?
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Auch nach dieser detaillierten Erörterung habe ich zu meinem schon zu Teil I gegebenem Kommentar nichts hinzuzufügen.