Rechte durch Pflichten? Nachtrag zum Manifest gegen Menschenrechte
10. Mai 2007Matthias Kiesselbach
Letzte Woche hatte ich in meinem „Manifest gegen die Menschenrechte“ gegen die verbreitete Praxis protestiert, moralische Forderungen in das Vokabular der Rechte zu hüllen. Ich hatte darauf hingewiesen, dass Rechte völlig optional sind und leicht durch anderes Vokabular ersetzt werden können, und ich hatte darauf bestanden, dass man mit alternativem Vokabular einige Probleme vermeiden kann, in die man mit Rechten unweigerlich hineinschlittert. Dazu kommt, dass ich kein Problem kenne, dass durch die Rede von Rechten, nicht aber durch eine andere, einfachere moralische Rede, gelöst würde.
In meinem (zugegebenermaßen etwas großspurigen) Manifest sind vielleicht noch einige Punkte offen geblieben. Einen will ich hier diskutieren. Ich wurde mit dem Argument konfrontiert, dass 1. die Rede von moralischen Pflichten unausweichlich sei und 2. moralische Rechte ein natürliches Korrelat von moralischen Pflichten seien, woraus folge, dass 3. die Rede von moralischen Rechten keineswegs verzichtbar sei. Warum könnte man denken, dass die Rede von moralischen Pflichten (ab jetzt nur noch “Pflichten”) unausweichlich ist? Nun – weil Menschen, die den gleichen Planeten bewohnen, einander in bestimmten Dingen nicht in die Quere kommen dürfen und dies nur mit einer Distribution von Pflichten erreicht wird. Und warum sind Rechte ein Korrelat von Pflichten? Dies, könnte man antworten, folgt einfach aus der Analyse der Begriffe des Rechtes und der Pflicht. Wo ein Recht besteht, da gibt es immer mindestens auch Unterlassungspflichten, und manchmal auch Handlungspflichten. Wo eine Pflicht (zumindest anderen gegenüber) besteht, da gibt es immer auch ein Recht. (Über die Ungenauigkeiten dieser Antwort können wir hier hinwegblicken.)
Beide Prämissen lehne ich ab. Aber ich will es etwas genauer sagen, denn die Prämissen sind mehrdeutig und hängen auf eine interessante Weise zusammen. Zunächst: Es ist in Ordnung, Menschen generelle moralische „Pflichten“ zuzuschreiben, wenn damit gemeint ist, dass es gut ist oder wäre, wenn sie bestimmte Dinge täten und andere Dinge unterließen. (Ich ignoriere hiermit die zweite Interpretation, die ich im “Manifest” vorgeschlagen hatte.) Viele dieser Pflichten sind Pflichten anderen Menschen gegenüber. Dagegen kann man natürlich nichts haben, zumal wenn man die brutale Tatsache in Betracht zieht, dass viele Menschen sich einen Planeten teilen, auf dem es nur eine begrenzte Anzahl von Kleingärten gibt. Aber sobald man ihnen Pflichten im Sinne von Korrelaten von Rechten zuschreibt (also gewissermaßen “Grundpflichten”), dann will man möglicherweise mehr tun als das. (Noch einmal: Vielleicht will man gar nicht mehr tun als das, aber dann bleibt das Postulat einer Pflicht eine unschuldige Umschreibung der Überzeugung, dass ein bestimmtes Handeln gut ist oder wäre. Übrigens nimmt die Plausibilität solcher Überzeugungen mit zunehmender Generalität der Beschreibung des Handelns keineswegs zu, aber dazu gleich mehr.) Was will man darüber hinaus tun? Nun, es ist genauso, wie ich es in Bezug auf die Rechte erklärt hatte: man will mit dem neuen Vokabular die Nichtexistenz oder die einfache Lösbarkeit von Konflikten verschiedener Pflichten suggerieren. Die anspruchsvolle Rede von Pflichten (die mehr will als unschuldige moralische Äußerungen darüber, was gut wäre) dient dazu, den Blick weg von der komplexen und schmutzigen Realität des konkreten moralisch erforderten Handelns im Einzelfall zu lenken, wo tausend Erwägungen gegeneinander ankämpfen. Hinein in die luftigen Höhen der Abstraktheit, in denen jeder Mensch die Pflicht hat, allerlei schlimme Dinge in Bezug auf seine Mitmenschen zu unterlassen, und (vielleicht) allerlei gute Dinge zu tun.
Mein Punkt ist, dass diese Pflicht auf dem Boden des konkreten Einzelfalles unweigerlich ins Gehege anderer Pflichten (und vielleicht auch vieler anderer moralischer Erwägungen) gerät. Und sobald sie dies tut, sobald im Einzelfall austariert und abgewogen und berechnet und ausdiskutiert werden muss, welche Pflicht gewinnt und welche verliert, drängt sich wieder die große Frage auf: Was hat uns das Postulat der Pflicht gebracht?
Vielleicht hat es uns etwas gebracht. Es hat unsere Gedanken geordnet. Wir haben viele moralische pro-tanto-Forderungen bekommen und können diese nun zusammenwerfen und aus ihnen eine Gesamtforderung ermitteln. Ich kann also eine Reihe von solchen “Pflichten” haben, denen ich keinesfalls allen gemeinsam nachkommen kann. Zum Teil, weil einfach meine Zeit und meine Möglichkeiten begrenzt sind, zum Teil aber (vielleicht) auch, weil sie einander widersprechen. Das meine ich hier mit “pro tanto”: Erst einmal sind all diese Forderungen nur Inputs in die Gesamtrechnung. Aus diesem Haufen von pro-tanto-Pflichten gilt es jetzt, eine Gesamt-Pflicht zu ermitteln. Dabei können einige der pro-tanto-Pflichten verlieren, also ausgestochen werden. (Oder, bei einer etwas anderen Methode, können sie sich auch als nur scheinbare Pflichten erweisen, also sich ganz in Luft auflösen. W.D. Ross hat das wohl so gesehen.) Aber wenn wir das so nüchtern sehen, dann haben wir es kaum noch mit Pflichten im Sinne von Korrelaten von Rechten zu tun – es sei denn, wir machen auch aus Rechtsaussagen bescheidene pro-tanto- (oder prima-facie-) Aussagen, die im Widerstreit mit anderen Rechtsaussagen (und vielleicht auch anderen moralischen Erwägungen) durchaus keine Garantie auf Sieg haben. Aber dann können wir uns die Rede von Rechten, wie in meinem Manifest beschrieben, auch sparen. Rechte wollen ja, wenn meine Analyse stimmt, als endgültige, unhintergehbare — sichere — Status verstanden werden.
Wenn wir dagegen die Pflicht-Aussagen nicht als bescheidene pro-tanto-Aussagen auffassen wollen, sondern als (gewissermaßen) absolute Forderungen – dann werden sie mit zunehmender Generalität einfach unplausibel. Die Pflicht, anderen Menschen das Leben zu retten, wenn ich es kann, habe ich nur, wenn nicht gleichzeitig andere Leben zu retten sind, die wichtiger sind – wichtiger vielleicht, weil es viel mehr sind, oder weil es mein eigenes Leben ist. Wird der Nebensatz im Stillen übergangen, weiß ich nicht, was ich aus der Pflicht-Aussage machen soll: Ist sie einfach falsch – oder wahnsinnig? Wir sehen jetzt, dass das Problem der Rechte, auf das ich aufmerksam machen wollte, nun auf der Ebene der Pflichten exakt reproduziert werden kann.
Somit fallen beide Prämissen gemeinsam. Die erste Prämisse, nach der Pflichten unausweichlich sind, ist entweder banal, macht dann aber die zweite Prämisse unwahr. Zur Erinnerung: Die zweite Prämisse besagt, das Rechte einfach die Kehrseite von Pflichten sind, und ich lege hier den grandiosen Begriff von Rechten zugrunde, um den es dem Argument ja gehen muss. Oder die erste Prämisse ist abzulehnen, weil schon der unbescheidene Begriff der Pflicht benutzt wird. In diesem Fall liefert die zweite Prämisse nur noch eine Begriffsanalyse – aber die bringt nichts mehr. In beiden Fällen geht das Argument nicht durch.

Habe ich das verstanden ?
Peter soll seine Meinung frei sagen dürfen! Warum soll er das dürfen ? Wenn ich die Frage damit beantworte: Weil er ein Recht dazu hat!, dann soll das deshalb keine Antwort sein, weil ich inhaltlich genau dasselbe sage, nur mit anderen Worten, die überdies nichts klarer machen, sondern eher unklarer. Habe ich das so richtig verstanden ?
2 Dinge sind zu bedenken: Die Menschenrechte sind mit so vielen unbeschreiblichen Opfern (Hier ist das Wort Heldenopfer ausnahmsweise berechtigt) und Leiden erkämpft, daß die “reine Logik” der Sprache hier einmal Nachsicht walten lassen sollte im Interesse der Verständlichkeit für alle, die keine Philosophen sind.
Zweitens: Ich kenne nicht alle Verfassungen der Welt, vermute aber, daß die Menschenrechte fast überall positives Recht sind (allerdings mit den üblichen Einschränkungen:”Alles weitere bestimmt ein Gesetz”). So meine ich, daß es gerechtfertigt ist, etwaige konkrete Probleme weniger sprachphilosophisch, als vielmehr juristisch und, wenn das nicht hilft, moralisch zu diskutieren.
Zum ersten Absatz: Ja, so habe ich das gemeint. Bzw.: Natürlich ist Deine Antwort eine Antwort, und oft eine gute. Aber eine, die man auch in einer etwas weniger irreführenden Version haben kann.
Zu Deinem ersten Punkt: Ja, das stimmt. Der Kampf für Menschenrechte ist ein zum Teil wirklich heroischer und anerkennungswürdiger Kampf. Aber hier in diesem bescheidenen Blog (also unter Philosophen, die sich herausnehmen, trotz der Anerkennungswürdigkeit des Kampfes an der Formulierung seines Zieles herumzumäkeln, einfach weil das ihr Metier ist) finde ich es nicht schlimm, sogar in Ordnung, die Logik von Aussagen über moralische Rechte unter die Lupe zu nehmen. Und wenn sich da ein Kritikpunkt ergibt, sollte man das auch sagen.
Zum zweiten Punkt: Das stimmt auch. Aber das hatte ich auch explizit eingeräumt. Mir geht es um die Verwendung des Rechtsbegriffes in Kontexten, in denen explizit von der Abwesenheit positiver Rechte ausgegangen wird.
Ich glaube, wir sind (mal wieder) in fast allem de facto einer Meinung — nur eben nicht darin, was genau der Philosoph qua Philosoph eigentlich will, und wie bescheiden seine Thesen eigentlich sind. (Sie sind sehr bescheiden!)