Mein Problem mit der Begnadigung
28. Februar 2007Matthias Kiesselbach
Luther wurde, so wissen wir aus dem Geschichtsunterricht, nicht müde zu betonen, dass es keinen Anspruch auf Gottes Gnade gibt. Ihre Nicht-Einklagbarkeit war für Luther gewissermaßen ihr ganzes Wesen. Uns Menschen ist es zwar gestattet, auf sie zu hoffen, aber sie wird uns nie zustehen, die Gnade, und wenn wir uns noch so sehr anstrengen.
Ärgerlicherweise leidet diese sogenannte Rechtfertigungslehre Luthers schon seit ihrer Erfindung unter einer gewissen Instabilität. Einerseits wollen wir sie gerne akzeptieren, denn wir sehen ja ein, dass wir kaum in der Position sind, Ansprüche an Gott zu stellen. Andererseits aber muss doch die himmlische Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Gnade irgendwie auf klaren und gerechten Kriterien beruhen? Kämen die Guten in die Hölle und die Bösen in den Himmel, wäre das jedenfalls eine arge Ungerechtigkeit. Verständlicherweise fühlen wir uns hin- und hergerissen.
Auch der gängige Hinweis auf die Unergründlichkeit der Beweggründe des Weltenlenkers verspricht keine echte Linderung. Sicherlich, ein Menschenauge sieht weniger als Gottes Auge, aber uns geht es darum, dass diejenigen, die im Großen und Ganzen gute Menschen sind – nicht: scheinen – es von Gerechtigkeits wegen nicht verdienten, am Ende in der Hölle zu landen. Ferner ist es auch keine besonders attraktive Lösung, uns Menschen von der Möglichkeit der Kenntnis des Guten ganz abzuschneiden – so dass wir prinzipiell nicht wissen, was von uns gefordert wird, und deswegen keine Chance haben, mit unseren Gnade-Ansprüchen vor dem Himmelsgericht durchzukommen. Das wäre einfach mies. Es bleibt dabei: Irgendwie ist die Sache mit der nicht-einklagbaren Gnade ein Problem.
Freilich glauben wir heute nicht mehr an Gott. Aber können wir somit die Diskussion um die Gnade ein für alle mal abschließen? Nun, die kurze Antwort ist: Nein. Denn die Gnade hat sich auf ganz erstaunliche Weise in unsere säkulare Welt hinüberretten können. Auf erstaunliche Weise, denn sie wird mittlerweile nicht mehr von Gott, dafür aber von Bundespräsident Horst Köhler administriert. Ein, zwei Kleinigkeiten haben sich geändert. Erstens: Die Gnade betrifft heute nur noch Knackis, die von bestimmten Gerichten für bestimmte Vergehen verurteilt wurden. Zweitens: Man kommt mit ihr nicht mehr in den Himmel, wohl aber in die Freiheit. Drittens: Man kann einen förmlichen Antrag stellen. Moment mal, Antrag? Ja, man kann einen Antrag auf Begnadigung stellen, aber man hat dennoch keinen Anspruch auf Gnade. Denn was das Wesen der Gnade betrifft, bleibt es beim Alten: Rechtsansprüche gibt es nicht. (Sonst wäre es ja keine Gnade, hören wir Luther im Grab ätzen.)
Und damit kommt eben auch die alte Instabilität wieder herein. Denn einerseits hat so ein verurteilter und eingesperrter Wicht wohl kaum Ansprüche an unseren leuchtenden Präsidenten zu stellen. Andererseits wollen wir aber schon davon ausgehen, dass unser Präsident in seinem weisen Ratschlusse seine Begnadigungs-Entscheidungen nicht von seinen Launen abhängig macht. Sondern von Gründen. Und Gründe haben nun mal die Eigenschaft, dass man an sie appellieren kann, egal wer man ist oder wo man ist (und sei es hinter Gefängnismauern).
Auf diese Überlegungen kann natürlich geantwortet werden: Ja, an Gründe darf der Häftling appellieren, so viel er will – einen Rechtsanspruch muss man ihm noch lange nicht zugestehen. Und das sehe ich ja auch ein. Aber ich finde, dass sich nun zeigt, dass die Begnadigung in einer rationalen Justizverfassung kein richtiges Zuhause hat. Jedenfalls kein warmes. Kein verständnisvolles.
Ich habe das gestern mit meinen Freunden besprochen. Sie können sich drei Gründe vorstellen, wieso wir trotz der intellektuellen Instabilität der Begnadigung an ihr festhalten sollten. Erstens: Da es nicht gelingt und nie gelingen wird, alle ethisch relevanten Erwägungen im formalen Recht festzuhalten, würde reine, formale Justiz zu oft zu kontraintuitiven Ergebnissen führen. Die Begnadigung ermöglicht, diesen Fehler auszubügeln. Zweitens: Die Begnadigung gibt dem Staat die Möglichkeit der Ausführung bestimmter symbolischer, versöhnender Gesten, die er sonst nicht hätte. Das ist etwas Gutes. Drittens: Manche Institutionen, zum Beispiel Nationalbankgremien, funktionieren nur dann, wenn man ihre Entscheidungen nicht vorhersagen kann, können aber dann sehr positive Konsequenzen zeitigen. Vielleicht ist das mit der Begnadigung auch so.
Tja, was sollen wir nun davon halten? Ich weiß es nicht genau (und melde mich vielleicht in der Sache noch mal), aber eines deutet sich hier mal wieder an: Die Begnadigung gibt es bei uns ganz sicher nicht, weil es gute Gründe für sie gibt. Sondern weil es historische Ursachen für sie gibt. Nun gehen wir auf die Suche nach Gründen, die es vielleicht neben den Ursachen auch noch gibt, und können uns natürlich (wie immer) ein paar „Gründe“ ausdenken, die nicht sofort von der Hand zu weisen sind. Aber am Ende bleibt (wie immer bei solchen Dingen) ein gewisses Unwohlsein, das mit folgendem Verdacht zu tun hat: Gäbe es die Begnadigung nicht schon seit Jahrtausenden, dann wäre es ganz schön zweifelhaft, ob wir uns von diesen Gründen beeindrucken ließen. Dies zeigt sich hier also mal wieder: unsere Praktiken sind selten aus guten Gründen so, wie sie sind. Gründe können wir uns nur im Nachhinein überlegen. Die Begnadigung ist dafür vielleicht ein noch besseres Beispiel als die Strafe.
Und noch eines zeigt sich: Bin ich froh, dass ich nicht Horst Köhler bin.

Artikel kommentieren