Moralvorstellungen müssen heute leider draußen bleiben - Geschlossen wegen Inzest

26. Februar 2007
Christian Voigt

Eines sollte, so könnte man denken, allgemeiner Konsens sein: Entwicklungshilfe, Umweltschutz, humanitäre Einsätze oder Genforschung werfen zu allererst moralisch relevante Fragen auf. In Anbetracht der politischen Bedeutung dieser Fragen, wäre es schon sehr wirklichkeitsfremd, mit Carl Schmitt zu fordern, dass Moral draußen bleiben muss solange drinnen Politik gemacht wird.
Doch genau daran fühlte ich mich befremdlich erinnert, als ich letztens im Spiegel folgenden Artikel las:

Nur eine Frage der Moral - oder auch des Strafrechts? Ein Geschwisterpaar mit vier Kindern klagt gegen den Inzest-Paragraphen. (Spiegel, 23.2.2007)

Die Menge der strafrechtlich relevanten Fragen, so unterstellte die Überschrift, enthält nur eine Teilmenge der moralisch relevanten Fragen. Während sich hier schon Zweifel bei mir regten, geriet ich vollends ins Staunen, als ich wenig später zu folgender Stelle kam:

Eine Strafe, die nicht ins 21. Jahrhundert passe, findet der Grünen-Rechtspolitiker Jerzy Montag. Moral lasse sich nicht mit Mitteln des Strafgesetzbuches regeln. (Spiegel, 23.2.2007)

Man muss anscheinend nicht unbedingt beinharter politischer Realist alter Schule sein, um moralische Probleme nicht zum Aufgabenbereich der Politik zu zählen. Auch unter Grünen scheint das Moralisieren im Mechanismus der Politik als Sabotageakt zu gelten. Nur unter den Grünen?

Dieter Wiefelspütz, Rechtsexperte der SPD, indes unterstützt eine Diskussion über das Thema: (…) Inzest verstoße gegen Moralvorstellungen. “Aber dass er kriminell ist, kann ich nicht sehen”, so Wiefelspütz. (Spiegel, 23.2.2007)

Das brachte mich wieder auf die von der Überschrift aufgeworfene Frage: Gibt es unmoralisches Verhalten, das nicht kriminell ist? Heißt “ist kriminell” hier nicht einfach nur, “sollte bestraft werden”? Vielleicht gibt es solche Fälle. Aber im Regelfall läßt sich doch davon ausgehen, dass prima facie erst einmal alle moralischen Vergehen strafrechtlich geahndet werden sollten. Oder nicht? Hören wir, was die Linkspartei dazu zu sagen hat. Wolfgang Neskovic, ihr rechtspolitischer Sprecher im Bundestag, ist folgender Meinung:

Es gebe keine rationalen Gründe, die für ein Verbot sprächen. Der Paragraph sei Ausdruck überkommener Moralvorstellungen, denen nicht mit Mitteln des Strafrechts begegnet werden sollte. (Spiegel, 23.2.2007)

Neskovic geht mit seinem Realismus also noch weiter: Nicht nur Moral und Politik sind miteinander unverträglich, nein hier sind es gleich Rationalität und Moral, die sich gegenseitig ausschließen. Moral, zumindest insofern sie überkommen ist, hat unter rationalen Menschen nichts zu suchen. Oder habe ich hier absichtlich etwas mißverstanden? Sicher.

Aber ist es nicht dennoch merkwürdig, dass unsere Politiker das Gefühl haben, sie müßten sich dagegen wehren, dass das Thema Inzest moralisch vereinnahmt wird? Dass sie das Gefühl haben, sie müßten die Moralvorstellungen ihrer Wähler in ihre Privatsphäre zurückdrängen? Es hat den Anschein, als würde das Thema des Inzest in den Köpfen der Politiker eine Menge Verwirrung anstiften.

Natürlich, in Wirklichkeit ist hier mit “Moralvorstellungen” etwas ganz anderes gemeint, als moralische Intuitionen: Nämlich die Empfindungen von Ekel, Anrüchigkeit, Perversität, die sexuell außergewöhnliches Verhalten bei engstirnigen Durchschnittsbürgern verursacht. “Moral” wird hier in seiner ursprünglichen Bedeutung benutzt. Eine moralische Frage ist eine Frage danach, was sich gehört. In dieser breiten Bedeutung des Wortes, ist es leicht ersichtlich, warum moralische Fragen nicht per se strafrechtlich relevant sind. Und wenn wir die Bedeutung nun einschränken auf die Sexualmoral und damit nichts anderes meinen, als “das, wovor sich die meisten nicht ekeln”, dann ist klar, warum derartige “Moralvorstellungen” nicht in die Politik gehören.

Dennoch bleibt es merkwürdig, dass hier auf einmal die lateinische Bedeutung des Wortes zum Vorschein kommt und ein längst abgestorbener Nebenzweig wieder zum Leben erweckt wird. Warum diese Begriffsverwirrung? Warum gibt man dem irrationalen Ekel gegenüber dem Anderen, überhaupt den Anschein moralischer Würde? Warum sagt man nicht einfach, dass moralisch gesehen, nichts gegen Inzest spricht (zumindest nicht mehr als gegen andere riskante Formen der Nachwuchserzeugung) und dass alle Ablehnung psychologische Ursachen hat, die politisch irrelevant sind?

Wenn etwas in die Politik gehört, dann sind es Moralvorstellungen, d.h. Vorstellungen darüber, was letzten Endes richtig und gut ist. Und wenn etwas nicht in die Politik gehört, dann sind das unklare Vorstellungen darüber, welche Vorstellungen moralischer Natur sind und welche nicht. Die Diskussion um den Inzest zeigt, wie schnell die diesbezügliche Verwirrung einem naiven moralischen Relativismus Raum gibt.

Ein Kommentar zu “Moralvorstellungen müssen heute leider draußen bleiben - Geschlossen wegen Inzest”

  1. Matthias Kiesselbach 26. Februar 2007 (14:13 Uhr)

    Eindeutige Zustimmung zur These, dass Moral (im Sinne von der Frage nach dem, was gut ist und was nicht) in die Politik gehört. Die Verwirrung hinter der Verneinung dieser eigentlich ja ganz schön klaren Sache nervt mich auch schon seit langem.

    Aber ich finde, dass es dabei kein allzu großes Problem ist zuzulassen, dass die Menge der moralischen Positionen größer ist (und auch sein darf) als die Menge der strafrechtlichen Bestimmungen. Gibt es Dinge, die (”moralisch”) zu verurteilen sind, und die nicht bestraft werden sollen? Warum nicht? Warum sollte es nicht viele Dinge geben, die schlecht sind, deren Bestrafung aber auch schlecht wäre? Zum Beispiel dies: Leute auf der Straße beleidigen. Oder dies: In die Schweiz ziehen um Steuern zu sparen.

    Außerdem gibt es unter Zuhilfenahme einer weiteren Prämisse noch eine ganze Klasse solcher Dinge: Obwohl das Strafrecht das Ziel haben muss, mit der Wahrheit von Gut und Schlecht zu korrespondieren, hinkt es manchmal aus prozeduralen Gründen hinterher. Manchmal wird zum Beispiel übles Verhalten strafrechtlich (noch) nicht berücksichtigt. Aus Gründen der Rechtstaatlichkeit - auch etwas Gutes! - können wir hier sagen, dass dieses üble Verhalten dann bitteschön auch nicht bestraft werden soll. (Hier offenbaren sich übrigens zwei Bedeutungen von ’sollen’.)

    Aber wie dem auch sei - der Zusammenhang zwischen der alten Verwirrung in der normativen Sprache und dem (neuen) naiven moralischen Relativismus ist ein guter Punkt.

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