Archiv des Monats Februar 2007

Mein Problem mit der Begnadigung

von Matthias Kiesselbach
Mittwoch, 28. Februar 2007

Luther wurde, so wissen wir aus dem Geschichtsunterricht, nicht müde zu betonen, dass es keinen Anspruch auf Gottes Gnade gibt. Ihre Nicht-Einklagbarkeit war für Luther gewissermaßen ihr ganzes Wesen. Uns Menschen ist es zwar gestattet, auf sie zu hoffen, aber sie wird uns nie zustehen, die Gnade, und wenn wir uns noch so sehr anstrengen.

Ärgerlicherweise leidet diese sogenannte Rechtfertigungslehre Luthers schon seit ihrer Erfindung unter einer gewissen Instabilität. Einerseits wollen wir sie gerne akzeptieren, denn wir sehen ja ein, dass wir kaum in der Position sind, Ansprüche an Gott zu stellen. Andererseits aber muss doch die himmlische Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Gnade irgendwie auf klaren und gerechten Kriterien beruhen? Kämen die Guten in die Hölle und die Bösen in den Himmel, wäre das jedenfalls eine arge Ungerechtigkeit. Verständlicherweise fühlen wir uns hin- und hergerissen.

Auch der gängige Hinweis auf die Unergründlichkeit der Beweggründe des Weltenlenkers verspricht keine echte Linderung. Sicherlich, ein Menschenauge sieht weniger als Gottes Auge, aber uns geht es darum, dass diejenigen, die im Großen und Ganzen gute Menschen sind – nicht: scheinen – es von Gerechtigkeits wegen nicht verdienten, am Ende in der Hölle zu landen. Ferner ist es auch keine besonders attraktive Lösung, uns Menschen von der Möglichkeit der Kenntnis des Guten ganz abzuschneiden – so dass wir prinzipiell nicht wissen, was von uns gefordert wird, und deswegen keine Chance haben, mit unseren Gnade-Ansprüchen vor dem Himmelsgericht durchzukommen. Das wäre einfach mies. Es bleibt dabei: Irgendwie ist die Sache mit der nicht-einklagbaren Gnade ein Problem.

Freilich glauben wir heute nicht mehr an Gott. Aber können wir somit die Diskussion um die Gnade ein für alle mal abschließen? Nun, die kurze Antwort ist: Nein. Denn die Gnade hat sich auf ganz erstaunliche Weise in unsere säkulare Welt hinüberretten können. Auf erstaunliche Weise, denn sie wird mittlerweile nicht mehr von Gott, dafür aber von Bundespräsident Horst Köhler administriert. Ein, zwei Kleinigkeiten haben sich geändert. Erstens: Die Gnade betrifft heute nur noch Knackis, die von bestimmten Gerichten für bestimmte Vergehen verurteilt wurden. Zweitens: Man kommt mit ihr nicht mehr in den Himmel, wohl aber in die Freiheit. Drittens: Man kann einen förmlichen Antrag stellen. Moment mal, Antrag? Ja, man kann einen Antrag auf Begnadigung stellen, aber man hat dennoch keinen Anspruch auf Gnade. Denn was das Wesen der Gnade betrifft, bleibt es beim Alten: Rechtsansprüche gibt es nicht. (Sonst wäre es ja keine Gnade, hören wir Luther im Grab ätzen.)

Und damit kommt eben auch die alte Instabilität wieder herein. Denn einerseits hat so ein verurteilter und eingesperrter Wicht wohl kaum Ansprüche an unseren leuchtenden Präsidenten zu stellen. Andererseits wollen wir aber schon davon ausgehen, dass unser Präsident in seinem weisen Ratschlusse seine Begnadigungs-Entscheidungen nicht von seinen Launen abhängig macht. Sondern von Gründen. Und Gründe haben nun mal die Eigenschaft, dass man an sie appellieren kann, egal wer man ist oder wo man ist (und sei es hinter Gefängnismauern).

Auf diese Überlegungen kann natürlich geantwortet werden: Ja, an Gründe darf der Häftling appellieren, so viel er will – einen Rechtsanspruch muss man ihm noch lange nicht zugestehen. Und das sehe ich ja auch ein. Aber ich finde, dass sich nun zeigt, dass die Begnadigung in einer rationalen Justizverfassung kein richtiges Zuhause hat. Jedenfalls kein warmes. Kein verständnisvolles.

Ich habe das gestern mit meinen Freunden besprochen. Sie können sich drei Gründe vorstellen, wieso wir trotz der intellektuellen Instabilität der Begnadigung an ihr festhalten sollten. Erstens: Da es nicht gelingt und nie gelingen wird, alle ethisch relevanten Erwägungen im formalen Recht festzuhalten, würde reine, formale Justiz zu oft zu kontraintuitiven Ergebnissen führen. Die Begnadigung ermöglicht, diesen Fehler auszubügeln. Zweitens: Die Begnadigung gibt dem Staat die Möglichkeit der Ausführung bestimmter symbolischer, versöhnender Gesten, die er sonst nicht hätte. Das ist etwas Gutes. Drittens: Manche Institutionen, zum Beispiel Nationalbankgremien, funktionieren nur dann, wenn man ihre Entscheidungen nicht vorhersagen kann, können aber dann sehr positive Konsequenzen zeitigen. Vielleicht ist das mit der Begnadigung auch so.

Tja, was sollen wir nun davon halten? Ich weiß es nicht genau (und melde mich vielleicht in der Sache noch mal), aber eines deutet sich hier mal wieder an: Die Begnadigung gibt es bei uns ganz sicher nicht, weil es gute Gründe für sie gibt. Sondern weil es historische Ursachen für sie gibt. Nun gehen wir auf die Suche nach Gründen, die es vielleicht neben den Ursachen auch noch gibt, und können uns natürlich (wie immer) ein paar „Gründe“ ausdenken, die nicht sofort von der Hand zu weisen sind. Aber am Ende bleibt (wie immer bei solchen Dingen) ein gewisses Unwohlsein, das mit folgendem Verdacht zu tun hat: Gäbe es die Begnadigung nicht schon seit Jahrtausenden, dann wäre es ganz schön zweifelhaft, ob wir uns von diesen Gründen beeindrucken ließen. Dies zeigt sich hier also mal wieder: unsere Praktiken sind selten aus guten Gründen so, wie sie sind. Gründe können wir uns nur im Nachhinein überlegen. Die Begnadigung ist dafür vielleicht ein noch besseres Beispiel als die Strafe.

Und noch eines zeigt sich: Bin ich froh, dass ich nicht Horst Köhler bin.

Unverbesserlich

von Matthias Kiesselbach
Dienstag, 27. Februar 2007

Der verurteilte Terrorist Christian Klar rede sich, so heißt es unter anderem in der FAZ und bei der CSU, um Kopf und Kragen. Mit seinem Grußwort an die bisher recht publicity-arme Berliner Rosa-Luxemburg-Konferenz, aus dem überall eine einzige mittlerweile sehr publicity-reiche Zeile zitiert wird, verbaue er sich seine Chancen auf Begnadigung. Klar erweise sich als „unverbesserlicher terroristischer Verbrecher“ und zeige, dass er alles andere sei als ein „geläuterter Täter“ (Beckstein). Auch CSU-Generalsektretär Söder hält in Anbetracht der schriftlichen Offenbarung Klars eine Begnadigung für ganz und gar ausgeschlossen. Und selbst diejenigen, deren Job etwas anderes als der beherzte Schlag auf die Stammtischplatte ist (Thierse, das baden-würtembergische Innenministerium, die FAZ usw.), scheinen da letztlich einer Meinung mit Söder zu sein. Hoch geht es her im deutschen Feuilleton. Doch mal wieder wird darin so dünn argumentiert, dass es überhaupt keine richtige Debatte gibt, an die man anknüpfen könnte – eher eine Reihe von Reiz-Reaktionen.

Was sagt Klar? Nun, seine berühmte Zeile aus besagten Grußwort, die überall wiederholt wird, fordert uns auf, „die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden.“ Diese für sich genommen eher nebulöse Zeile scheint alle ganz heiß und hippelig zu machen, und sie reicht den meisten Zeitungsberichten als Zusammenfassung der Klarschen Wortmeldung vollständig aus. Naja, warum auch nicht: Der Rest der Wortmeldung liefert ein wenig Kontext, aus dem zu erschließen ist, was die „Pläne des Kapitals“ sind. Es geht, so Klar, um die Verbreitung einer bestimmten politischen und wirtschaftlichen Ordnung, nämlich einer ungerechten und unterdrückerischen kapitalistischen Ordnung. Und das ist natürlich irgendwie nicht erstaunlich. Natürlich geht es Klar darum, die kapitalistische Ordnung und ihre Ausbreitung anzuprangern. Er ist schließlich links. Und da Linke oft ziemlich optimistisch sind, geht es Klar nicht bloß um die Fortsetzung des Kampfes (oder so), sondern eben darum, die „Niederlage zu vollenden“. Also, ich kann dabei ganz ruhig auf meinem Stuhl sitzen bleiben.

Und während ich ganz ruhig auf meinem Stuhl sitze, denke ich: Die Chancen, aus Klars Äußerung ein plausibles Argument gegen seine Begnadigung zu drehen, sind verschwindend gering. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, bestünde darin, Klars Grußwort als Hinweis auf seine fortbestehende Absicht der Ausführung terroristischer Anschläge zu interpretieren. Vielleicht als Hinweis auf eine fortbestehende Zustimmung zu terroristischen Mitteln – darüber bin ich mir nicht sicher. In diesen Fällen könnten wir jedenfalls plausiblerweise hinzufügen: Wer weitere Attacken plant (oder gutheißt, s.o.), der sollte nicht begnadigt werden. Aber mal im Ernst: So etwas kann man dem zitierten Grußwort einfach nicht entnehmen.

Doch alles andere ergibt einfach kein Argument, das auch nur eine Spur von Plausibilität besitzt. Klar ist noch Kommunist. Er will sich für eine kommunistische Zukunft einsetzen. Er benutzt eine Sprache, die sich in der linken Szene eingebürgert hat. Das alles mag irgendwie „aggressiv“ klingen (Beckstein) und den Eindruck von „Verbohrtheit“ machen (Beckstein) und überhaupt ganz lästig und nervig und vielleicht auch ein bisschen doof sein. Gut, vielleicht ist das so. Sicherlich aber hat das alles keinerlei Relevanz für die Frage der Angemessenheit einer Begnadigung.

Vielmehr scheint es mir folgendermaßen zu sein: Wenn all dies gegen Klars Begnadigung sprechen sollte, und zwar mit einem Argument, welches in der Hauptprämisse irgendwie das Wesen der Begnadigung zitierte – dann ist es die Institution der Begnadigung (mit bundespräsidentieller Diskretion), die sich als noch zweifelhafter und unangenehmer erweist, als sie es sowieso schon zu sein scheint. (Notiere: demnächst mal eine kleine Recherche zu den Ursprüngen der Begnadigung machen.) In diesem Fall sollte Klar demnächst ein Grußwort an die Konrad-Adenauer-Konferenz verfassen und darin schreiben: „Übrigens, die Sache mit dem Kapital und der Revolution und so, da hab ich mich einfach geirrt. Sorry nochmal.“ Ob man ihm das dann glauben würde?

 

Christian Klar Darf man so einen aggressiven Mann begnadigen?

Deutschland im Freudentaumel

von Matthias Kiesselbach
Montag, 26. Februar 2007

Oskar geht nach Deutschland.Deutschland ist seit heute der erste Papst, der einen Oskar bekommen hat. Wir gratulieren (uns). Ganz toll gemacht, Deutschland. Hast es mal wieder allen gezeigt.

Zur Bohrmaschine degradiert

von Matthias Kiesselbach
Montag, 26. Februar 2007

Der bisher kaum bekannte Augsburger Bischof mit dem seltsamen Namen Mixa bekommt dieser Tage wenig öffentliche Zustimmung und noch weniger öffentliche Zuneigung. Mich wundert das, denn seine Position fällt innerhalb des konservativen Lagers eigentlich nicht besonders aus dem Rahmen. Eine Politik, so sagt er, die darauf abzielt, Müttern mit kleinen Kindern die Ausübung eines Berufes zu ermöglichen, indem sie öffentliche Kinderbetreuung günstig zur Verfügung stellt, führe dazu, dass sich das Familienleben zum Negativen verändere. Zum Negativen? Klar, denn ein gutes Familienleben zeichnet sich in den Augen des Bischofs unter anderem dadurch aus, dass die Mutter sich zuhause um das Kind kümmert – „Hauptbezugsperson“ ist, wie man so sagt. Wird das Kind halb- oder gar ganztags öffentlich betreut, so läuft etwas schief, findet Mixa.

Aber mal ehrlich: Das sieht ja nun wirklich nicht nur Mixa so. Auch, dass er dabei überhaupt nicht die Relevanz der Tatsache berücksichtigt, dass es sich bei öffentlich subventionierter Kinderbetreuung um ein Angebot, keineswegs aber eine Pflicht zur öffentlichen Kinderbetreuung handelt, ist durchaus im Rahmen des Üblichen. Selbst seine offensichtliche Präferenz für Hausfrauen vor Hausmännern, und sein Unwillen, den Von-Der-Leyen-Vorschlag unter dem Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit zu diskutieren, ist für einen alten konservativen Priester nicht erstaunlich. Was ist so Besonderes an Mixa und seiner Äußerung?

Klar, es ist die Wortwahl. Eine Politik der subventionierten Kleinkinderbetreuung sähe in Frauen nur “Gebärmaschinen”. Doch hier, finde ich, ist die universelle Ablehnung noch erstaunlicher. Denn Mixas Manöver ist durchaus schlau – und könnte der Fraktion der Konservativen gute Dienste erweisen. Und ein paar Konservative gibt es neben Bischof Mixa doch wohl noch? Mixa hat es binnen kürzester Zeit geschafft, einen der wichtigeren Kampfbegriffe der Frauenbewegung in seiner Bedeutung so zu verändern, dass er nun wohl nur noch mit einiger Anstrengung von Frauenrechtlern zurückerobert werden kann. Die Gebärmaschine. Natürlich ist die Rede von der Gebärmaschine ursprünglich eine anti-bürgerliche Rede gewesen: ein Versuch, genau das anzuprangern, was Mixa für das Ideal des Familienlebens hält. Die Frau kriegt, füttert, wickelt, wäscht und erzieht die Kinder, während der Mann das dafür nötige Geld nach Hause bringt. Mixa hat nun in einem einzigen Interview die Funktion dieses Begriffes komplett umgestülpt! Auf einmal sind es nicht mehr die Konservativen, sondern die anderen, die in Frauen nur noch Gebärmaschinen sehen. Die anderen? Nun, diejenigen, die Frauen in Berufe bringen wollen. Ich finde, das ganze hat etwas sehr Schlaues.

Wenn man drüber nachdenkt, ist diese neue Rede von Gebärmaschinen natürlich ganz schön wackelig, schließlich geht es Ursula von der Leyen (und ihren Unterstützern in dieser Sache) ja gerade darum, Frauen nach dem Gebären die Chance zu geben, allerlei andere Dinge zu machen und zu sein. Dennoch, Bischof Mixa ist da ein feiner Streich gelungen, und es wundert mich, dass ich offenbar fast der einzige bin, der ihm dazu (irgendwie insgeheim) Respekt zu zollen bereit ist. Und jetzt, wo die Progressiven sich mit dem katholischen Gebärmaschinen-Vorwurf auseinandersetzen müssen, können die Reaktionären nachlegen. Ist es nicht so, dass das Elterngeld Männer zu Bohrmaschinen degradiert?

Moralvorstellungen müssen heute leider draußen bleiben - Geschlossen wegen Inzest

von Christian Voigt
Montag, 26. Februar 2007

Eines sollte, so könnte man denken, allgemeiner Konsens sein: Entwicklungshilfe, Umweltschutz, humanitäre Einsätze oder Genforschung werfen zu allererst moralisch relevante Fragen auf. In Anbetracht der politischen Bedeutung dieser Fragen, wäre es schon sehr wirklichkeitsfremd, mit Carl Schmitt zu fordern, dass Moral draußen bleiben muss solange drinnen Politik gemacht wird.
Doch genau daran fühlte ich mich befremdlich erinnert, als ich letztens im Spiegel folgenden Artikel las:

Nur eine Frage der Moral - oder auch des Strafrechts? Ein Geschwisterpaar mit vier Kindern klagt gegen den Inzest-Paragraphen. (Spiegel, 23.2.2007)

Die Menge der strafrechtlich relevanten Fragen, so unterstellte die Überschrift, enthält nur eine Teilmenge der moralisch relevanten Fragen. Während sich hier schon Zweifel bei mir regten, geriet ich vollends ins Staunen, als ich wenig später zu folgender Stelle kam:

Eine Strafe, die nicht ins 21. Jahrhundert passe, findet der Grünen-Rechtspolitiker Jerzy Montag. Moral lasse sich nicht mit Mitteln des Strafgesetzbuches regeln. (Spiegel, 23.2.2007)

Man muss anscheinend nicht unbedingt beinharter politischer Realist alter Schule sein, um moralische Probleme nicht zum Aufgabenbereich der Politik zu zählen. Auch unter Grünen scheint das Moralisieren im Mechanismus der Politik als Sabotageakt zu gelten. Nur unter den Grünen?

Dieter Wiefelspütz, Rechtsexperte der SPD, indes unterstützt eine Diskussion über das Thema: (…) Inzest verstoße gegen Moralvorstellungen. “Aber dass er kriminell ist, kann ich nicht sehen”, so Wiefelspütz. (Spiegel, 23.2.2007)

Das brachte mich wieder auf die von der Überschrift aufgeworfene Frage: Gibt es unmoralisches Verhalten, das nicht kriminell ist? Heißt “ist kriminell” hier nicht einfach nur, “sollte bestraft werden”? Vielleicht gibt es solche Fälle. Aber im Regelfall läßt sich doch davon ausgehen, dass prima facie erst einmal alle moralischen Vergehen strafrechtlich geahndet werden sollten. Oder nicht? Hören wir, was die Linkspartei dazu zu sagen hat. Wolfgang Neskovic, ihr rechtspolitischer Sprecher im Bundestag, ist folgender Meinung:

Es gebe keine rationalen Gründe, die für ein Verbot sprächen. Der Paragraph sei Ausdruck überkommener Moralvorstellungen, denen nicht mit Mitteln des Strafrechts begegnet werden sollte. (Spiegel, 23.2.2007)

Neskovic geht mit seinem Realismus also noch weiter: Nicht nur Moral und Politik sind miteinander unverträglich, nein hier sind es gleich Rationalität und Moral, die sich gegenseitig ausschließen. Moral, zumindest insofern sie überkommen ist, hat unter rationalen Menschen nichts zu suchen. Oder habe ich hier absichtlich etwas mißverstanden? Sicher.

Aber ist es nicht dennoch merkwürdig, dass unsere Politiker das Gefühl haben, sie müßten sich dagegen wehren, dass das Thema Inzest moralisch vereinnahmt wird? Dass sie das Gefühl haben, sie müßten die Moralvorstellungen ihrer Wähler in ihre Privatsphäre zurückdrängen? Es hat den Anschein, als würde das Thema des Inzest in den Köpfen der Politiker eine Menge Verwirrung anstiften.

Natürlich, in Wirklichkeit ist hier mit “Moralvorstellungen” etwas ganz anderes gemeint, als moralische Intuitionen: Nämlich die Empfindungen von Ekel, Anrüchigkeit, Perversität, die sexuell außergewöhnliches Verhalten bei engstirnigen Durchschnittsbürgern verursacht. “Moral” wird hier in seiner ursprünglichen Bedeutung benutzt. Eine moralische Frage ist eine Frage danach, was sich gehört. In dieser breiten Bedeutung des Wortes, ist es leicht ersichtlich, warum moralische Fragen nicht per se strafrechtlich relevant sind. Und wenn wir die Bedeutung nun einschränken auf die Sexualmoral und damit nichts anderes meinen, als “das, wovor sich die meisten nicht ekeln”, dann ist klar, warum derartige “Moralvorstellungen” nicht in die Politik gehören.

Dennoch bleibt es merkwürdig, dass hier auf einmal die lateinische Bedeutung des Wortes zum Vorschein kommt und ein längst abgestorbener Nebenzweig wieder zum Leben erweckt wird. Warum diese Begriffsverwirrung? Warum gibt man dem irrationalen Ekel gegenüber dem Anderen, überhaupt den Anschein moralischer Würde? Warum sagt man nicht einfach, dass moralisch gesehen, nichts gegen Inzest spricht (zumindest nicht mehr als gegen andere riskante Formen der Nachwuchserzeugung) und dass alle Ablehnung psychologische Ursachen hat, die politisch irrelevant sind?

Wenn etwas in die Politik gehört, dann sind es Moralvorstellungen, d.h. Vorstellungen darüber, was letzten Endes richtig und gut ist. Und wenn etwas nicht in die Politik gehört, dann sind das unklare Vorstellungen darüber, welche Vorstellungen moralischer Natur sind und welche nicht. Die Diskussion um den Inzest zeigt, wie schnell die diesbezügliche Verwirrung einem naiven moralischen Relativismus Raum gibt.